Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien

Wenn Sie Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien partizipativ erarbeiten möchten, können Sie sich für diese Förderung bewerben.

Beschreibung

Auf Grundlage der Konzeption Kulturelle Bildung für München vergibt das Kulturreferat der Landeshauptstadt München Zuschüsse zur Förderung professioneller partizipativer Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien. Die minimale Antragssumme beträgt 4.000 Euro, die maximale Antragssumme 20.000 Euro pro Projekt.

Zielsetzung
Die Tanz- und Theaterproduktionen werden mithilfe vielfältiger kultureller Ausdrucksformen umgesetzt und von einem professionellen Team angeleitet. Sie zeichnen sich durch künstlerische Qualität, Prozesscharakter und einen hohen Grad an Partizipation aus und formulieren einen eigenständigen künstlerischen Ansatz. Die beteiligten Kinder, Jugendlichen, jungen oder älteren Erwachsenen oder hochaltrigen Erwachsenen werden aktiv in die Vorbereitungs- und Produktionsprozesse einbezogen.

Im Sinne der kulturellen Teilhabegerechtigkeit begrüßen wir Projekte, die auch solche Menschen ansprechen, die sonst wenig Zugang zu Darstellender Kunst finden. Dies wird durch spezifische Inhalte, Methodiken, Proben- und Spielorte erreicht sowie durch Kooperationen – beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Lehrkräften aus Bildungs-, Kultur- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Information

Wichtiger Hinweis

Antragsfrist: Mittwoch, 15. Juli 23.59 Uhr. Es gilt der digitale Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt der Unterlagen im Antragsportal.

Voraussetzungen

Die Ausschreibung richtet sich an Professionelle aus allen Bereichen der Darstellenden Künste. Die Antragstellenden müssen Erfahrungen vorweisen können, die sie für die erfolgreiche Durchführung qualifizieren.
Die Projekte sollen zentrale Punkte der Konzeption Kulturelle Bildung für München befördern. Das heißt, sie bemühen sich, kulturelle Teilhabegerechtigkeit herzustellen und berücksichtigen Aspekte der Inklusion, Diversitätsförderung und Gendergerechtigkeit.

  • Antragsberechtigt sind Vermittler*innen, Pädagog*innen und Künstler*innen, freie Bühnen und freie Träger aus dem Bereich Tanz und Theater.
  • Das Projekt findet in München und mit Teilnehmenden aus München statt. Die Antragstellenden haben ihren künstlerischen Arbeitsschwerpunkt im Großraum München.
  • In der Projektbeschreibung sind die tanz- und theaterpädagogischen Konzepte schlüssig dargestellt.
  • Bezieht der*die Antragstellende eine institutionelle Förderung, muss eine klare Abgrenzung von der dauerhaften Förderung dargestellt werden.
  • Die projektbezogene Förderung kann Produktionskosten, Kosten für die Premiere und für Folgeaufführungen umfassen. Der Premierentermin muss bei Antragstellung noch nicht feststehen.
  • Die Aufführungen müssen in der Regel im Stadtgebiet stattfinden. Im begründeten Ausnahmefall kann bei einzelnen Aufführungen von dieser Regel abgewichen werden.
  • Die Projektmittel müssen grundsätzlich im Jahr 2027 verwendet werden.
  • Die Kalkulation ist ausgeglichen, das heißt die Einnahmen sind gleich hoch wie die Ausgaben.
  • Nicht gefördert werden Projekte, die federführend von staatlichen, städtischen oder bezirklichen Institutionen konzipiert und durchgeführt werden. Kooperationen der freien Szene mit solchen Institutionen sind jedoch zulässig.
  • Es gelten die Zuwendungsrichtlinien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München
  • Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München.

Benötigte Unterlagen

Informationen zur Antragstellung​

Der Antrag ist über ein Online-Portal von it@M zu stellen: www.muenchen.de/projektantrag-dk

Die ausführliche Adresse lautet: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/06/06/kulturfoerderung/index

Wichtige Informationen zur Antragstellung, den benötigten Unterlagen und der Förderung finden Sie unter „ Links & Downloads “ in den Dokumenten „Ausschreibung“ sowie „Informationen zum Online-Antrag“.

Ein online Beratungstermin findet statt am Montag, 22. Juni 2026 von 11 Uhr bis 12 Uhr.

Zugang zum Termin erhalten Sie über folgenden Link:

https://lhm.webex.com/lhm/j.php?MTID=m0b5287c81648a6003cf3b9e3d09a2250

Rechtliche Grundlagen

Die Vergabe der Mittel erfolgt durch das Kulturreferat auf Grundlage einer Empfehlung der Jury Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien, die aus Stadtratsmitgliedern sowie Fachjuror*innen zusammengesetzt ist. Nach aktuellem Planungsstand werden die Antragstellenden voraussichtlich Anfang November 2026 die Rückmeldung über die Zu- oder Absage bekommen.

Kontakt

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Landeshauptstadt München

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-27776

Adresse

Burgstraße 4
80331 München

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