Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.

Beschreibung

Seit 1876 gibt es Standesämter in Bayern. Dort werden alle Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle beurkundet. Neben der für die betroffene Person ausgestellten Urkunde gibt es auch den Original-Standesamtseintrag, der beim Standesamt verbleibt und dort zu Büchern gebunden, mit Namensregistern versehen und verwahrt wird.

Vermerke zu Taufe, Heirat und Tod wurden bereits vor 1876 von den Kirchen in den Kirchenbüchern oder Matrikeln erstellt. Diese finden Sie für alle evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinden im Landeskirchlichen Archiv in Nürnberg und für die katholischen Pfarrgemeinden in den jeweiligen Bistumsarchiven. Für München ist das Archiv des Erzbistums München und Freising zuständig.

Seit 2009 werden die Standesamtsregister nach bestimmten Fristen an das Stadtarchiv übergeben, welches die Register auf Dauer aufbewahrt.

  • Geburtsregister: 110 Jahre nach der Geburt
  • Heiratsregister: 80 Jahre nach der Eheschließung
  • Sterberegister: 30 nach dem Tod

Wenn Sie einen Registereintrag für die Vorlage bei einer Behörde benötigen, muss dieser beglaubigt sein. Diese Beglaubigung ist allerdings nicht unbegrenzt haltbar, meist darf sie nicht älter als 6 Monate sein. Bitte geben Sie bei der Bestellung an, ob die Kopie beglaubigt sein soll.

Wenn Sie einen Registereintrag vor einer ausländischen Behörde vorlegen müssen, reicht die Beglaubigung des Stadtarchivs teilweise nicht aus und Sie werden gebeten, eine internationale Beglaubigung oder Apostille vorzulegen.

Hierfür müssen Sie den beglaubigten Registereintrag von einer staatlichen Stelle nochmals beglaubigen lassen. Für München ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf deren Webseite.

Zur Anfertigung einer Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde müssen vom Antragssteller Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden. Diese Unterlagen wurden teilweise nicht zurückgegeben und befinden sich in den sogenannten Sammelakten. Bei den Geburtseinträgen wurden die Unterlagen meist zurückgegeben. Bei den Heiratseinträgen befindet sich der Aufgebotsakt in den Sammelakten. Die Aufgebotsakten können folgende Unterlagen enthalten:

  • Geburtsurkunden
  • Ehebefähigungsbescheinigungen
  • Staatsangehörigkeitsurkunden
  • Unterlagen über Schulden oder Verurteilungen
  • Scheidungsurteile früherer Ehen

Bei den Sterbeeinträgen kann sich die Sterbefallanzeige in den Sammelakten befinden. Wenn der Sterbefall mündlich beim Standesamt vorgebracht wurde, kann diese fehlen.

Die Bände mit den Registereinträgen werden nicht tagesgenau, sondern nach Abschluss des Jahres durch das Standesamt an das Stadtarchiv abgegeben. Dies geschieht meist im Februar/März des Folgejahres.

Jedes Standesamt gibt an das Archiv seiner Gemeinde ab, d.h. im Stadtarchiv München finden Sie die Registereinträge der vier Münchner Standesämter, die es bis 1992 gab, sowie die Registereinträge des Standesamtes München-Pasing.

Auch Registerbände, die in den eingemeindeten Vororten bis zur Eingemeindung entstanden sind, werden an das Stadtarchiv München abgegeben.

Voraussetzungen

Zur Anfertigung einer Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde müssen vom Antragssteller Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden. Diese Unterlagen wurden teilweise nicht zurückgegeben und befinden sich in den sogenannten Sammelakten.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Gebühren im Stadtarchiv werden pro Zeitaufwand berechnet. Diese Gebühren finden Sie in der Gebühren-Satzung des Stadtarchivs.

Aktuell belaufen sich die Kosten auf 35 Euro pro angefangene halbe Stunde Arbeitszeit sowie 1 Euro pro (beglaubigte) Kopie. Die Beglaubigung wird nicht extra berechnet.


Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Direktorium
Stadtarchiv

Telefon

Sprechzeiten

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Fax: +49 89 233-30830

Adresse

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    Telefonische Erreichbarkeit
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    Telefonische Erreichbarkeit
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  • So. geschlossen

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Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

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Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

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