Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOZF)
Sie mieten eine Wohnung aus der Einkommensorientierten Förderung (EOF)? Dann können Sie Ihre Miete senken. Stellen Sie dazu einen Antrag auf EOZF-Mietzuschuss.
Beschreibung
Die Einkommensorientierte Zusatzförderung ist ein Mietzuschuss für Mieter*innen von geförderten Wohnungen, die im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gebaut wurden. Durch diese Zusatzförderung reduzieren Sie Ihre Mietkosten.
Die Höhe der Zusatzförderung hängt vom jährlichen Gesamteinkommen Ihres Haushaltes ab. Es gibt drei Einkommensstufen. Haushalte in Stufe I bekommen die volle Zusatzförderung. In Stufe II und III reduziert sich die Förderung. Übersteigt Ihr Gesamteinkommen alle Stufen, ist keine Zusatzförderung möglich.
Die Höhe der Zusatzförderung hängt vom jährlichen Gesamteinkommen Ihres Haushaltes ab. Es gibt drei Einkommensstufen. Haushalte in Stufe I bekommen die volle Zusatzförderung. In Stufe II und III reduziert sich die Förderung. Übersteigt Ihr Gesamteinkommen alle Stufen, ist keine Zusatzförderung möglich.
Nachfolgend ein Beispiel mit einem Mietpreis von 10 Euro pro Quadratmeter (qm) (netto/kalt):
- Einkommensstufe I
- Bei einem Mietzuschuss von 4 Euro pro qm verbleibt eine Restmiete von 6 Euro pro qm
- Bei einem Mietzuschuss von 4 Euro pro qm verbleibt eine Restmiete von 6 Euro pro qm
- Einkommensstufe II
- Bei einem Mietzuschuss von 3 Euro pro qm verbleibt eine Restmiete von 7 Euro pro qm
- Bei einem Mietzuschuss von 3 Euro pro qm verbleibt eine Restmiete von 7 Euro pro qm
- Einkommensstufe III
- Bei einem Mietzuschuss von 2 Euro pro qm verbleibt eine Restmiete von 8 Euro pro qm
- Bei einem Mietzuschuss von 2 Euro pro qm verbleibt eine Restmiete von 8 Euro pro qm
Nutzen Sie für weitere Informationen das EOZF-Infoblatt.
Der EOZF-Bescheid gilt für zwei Jahre. Es ist wichtig, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bescheides einen neuen EOZF-Antrag stellen. So vermeiden Sie Lücken im EOZF-Mietzuschuss
Hinweis:
Wohngeld können Sie zusätzlich beantragen.
Voraussetzungen
- Mieter*in einer einkommensorientiert geförderten Wohnung (EOF)
- Schauen Sie dazu in Ihren Mietvertrag oder fragen Sie Ihre Vermieter*innen.
- Einhaltung der Einkommensgrenze
- Es gibt drei Einkommensstufen. Haushalte in Stufe I bekommen die volle Zusatzförderung. In Stufe II und III reduziert sich die Förderung. Übersteigt das Gesamteinkommen alle Stufen, ist keine Zusatzförderung möglich.
- Für eine Vorprüfung können Sie diesen Rechner nutzen.
- Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nur zur groben Orientierung dient. Verbindlich ist nur die Einkommensberechnung des Amtes für Wohnen und Migration.
- Oder Sie nutzen zur Orientierung unsere Übersicht.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf EOZF-Mietzuschuss. Diesen stellen Sie am besten online.
- Mietvertrag (vollständige Kopie mit Unterschrift von Vermieter*in und Mieter*in)
- Einkommensnachweise:
- Gehaltsabrechnungen aller Haushaltsangehörigen der letzten drei Monate mit Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Verdienstbescheinigung
- Bescheide über Leistungen nach SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch), Arbeitslosengeld, BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), Rentenbescheid, Elterngeldbescheid
- gegebenenfalls Bestätigung über Schwangerschaft
- gegebenenfalls Bestätigung über Schwerbehinderung
- gegebenenfalls Nachweis über Kindergeldbezug
- Bankverbindung
Fragen & Antworten
Ihren EOZF-Antrag stellen Sie am besten online unter www.muenchen.de/eozf-antrag.
Der Onlineantrag führt Sie bequem durch den Antragsprozess und zeigt Ihnen, welche Dokumente wir zur Bearbeitung brauchen. Diese Dokumente können Sie beispielsweise mit Ihrem Handy fotografieren und direkt hochladen. Antrag abschicken und fertig.
Liegen Ihnen noch nicht alle Dokumente vor, können Sie ihren Antrag auch speichern und später weiter ausfüllen.
Der Onlineantrag hilft uns, Ihren Antrag schneller zu bearbeiten.
Einen Papierantrag finden Sie bei Bedarf unter Links & Downloads.
Diese Information finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Auch die Vermieter*innen wissen, ob Ihre (künftige) Wohnung eine EOF-Wohnung ist.
Wenn Sie in München eine EOF-Wohnung suchen, müssen Sie einen Wohnungsantrag stellen. Eine Wohnung können Sie dann über die Internetplattform SOWON suchen. Weitere Informationen.
Um einen Termin für ein persönliches Gespräch bei uns im Haus (Werinherstraße 87, 81541 München) zu vereinbaren, schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Wählen Sie dort den Betreff „Terminwunsch“ aus. Sie können im Kontaktformular auch direkt Ihren Sachverhalt schildern und Dokumente übermitteln. Ihre Anfrage wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bei Bedarf rufen wir Sie zurück.
Zudem können Sie telefonisch unter 089 233-49188 einen Termin anfragen.
Nach erfolgreicher Vereinbarung eines Termins, erhalten Sie eine Bestätigung. Bitte bringen Sie diese zum vereinbarten Termin mit.
Die Zusatzförderung erhalten Sie in der Regel monatlich im Voraus auf Ihr Konto. Bei der ersten Zahlung nach Erhalt eines EOZF-Bescheides kann das drei bis vier Wochen dauern. Das ist so, weil mehrere städtische Stellen beteiligt sind. Wir können die Auszahlung leider nicht beschleunigen.
Der EOZF-Bescheid gilt für zwei Jahre. Er ist ab dem ersten Tag des Monats gültig, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben (Bewilligungszeitraum). Wenn Sie erst später Miete bezahlen oder die Wohnung beziehen, erhalten Sie die Zusatzförderung für zwei Jahre ab dem Beginn der Mietzahlung oder dem Bezug der Wohnung.
Bitte stellen Sie bereits vor Ablauf des Bescheides Ihren neuen EOZF-Antrag. Damit vermeiden Sie Lücken im EOZF-Mietzuschuss.
Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen Ihres Haushaltes. Ihr EOZF-Bescheid gilt für zwei Jahre (siehe oben). Während der zwei Jahre ändert sich die Zusatzförderung normalerweise nicht. Wenn Ihr Mietverhältnis endet, wird die Zusatzförderung eingestellt.
Vermieter*innen dürfen die Miete erhöhen. Dies führt aber nicht zu einer höheren Zusatzförderung.
Bitte verwenden Sie hierzu das Formular„Änderung Bankverbindung“. Sie können uns das ausgefüllte Formular über das Kontaktformular zusenden.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG); Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB).
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung
Werinherstraße 89
81541 München
Fax: +49 89 233-48722
Adresse
Werinherstraße 87
81541 München
Lagehinweis: Haus 24, 1. OG
Raum: Haus 24, 2.OG
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Bitte fragen Sie einen Termin über das Kontaktformular oder telefonisch 089 233-49188 an. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Fragen & Antworten.
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 15 bis 17 Uhr
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Gebärdendolmetscher nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, 089 233-40001.