Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage nutzt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in 2-facher Ausfertigung benötigt.
Bei Vorhaben bis einschließlich 50 kW Leistung sowie außerhalb von im Kataster eingetragener Altlastenflächen und außerhalb von Wasserschutzgebieten:
- formloses Antragsschreiben
- Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
Für die Bohrung der Brunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
bis zu 3 Monate
Aufgrund der Coronakrise kann die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauern und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
Gebührenrahmen
in der Regel bis zu 200€ (insbesondere abhängig von Heizleistung und Entnahmemenge)
Rechtliche Grundlagen
§§ 8 – 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
8 bis 15 Uhr
Freitag
8 bis 13 Uhr
Barrierefreiheit & Anfahrt
Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.