Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet, mit Ausnahme des Wasserschutzgebietes Waldtrudering, möglich. Allerdings befindet sich im Münchner Süden das Grundwasser relativ tief (15-25 m) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern ist bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden. Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:
Grundwasserauskünfte des Referats für Klima- und Umweltschutz
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in Papier in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.
Bei Vorhaben bis einschließlich 50 kW Leistung sowie außerhalb von im Kataster eingetragener Altlastenflächen und außerhalb von Wasserschutzgebieten:
- formloses Antragsschreiben
- Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
Für die Bohrung der Brunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
bis zu 3 Monate
Aufgrund der Coronakrise kann die Bearbeitung derzeit länger als gewöhnlich dauern und die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein.
Gebührenrahmen
in der Regel bis zu 200€ (insbesondere abhängig von Heizleistung und Entnahmemenge)
Rechtliche Grundlagen
§§ 8 – 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
8 bis 15 Uhr
Freitag
8 bis 13 Uhr
Barrierefreiheit & Anfahrt
Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.