Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die Versickerung von Regenwasser in den Boden in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Die Versickerung von Regenwasser ist eine sogenannte "Gewässerbenutzung". Im Wasserschutzgebiet ist das Grundwasser besonders geschützt.

Darum braucht man hier eine wasserrechtliche Erlaubnis, damit die Behörde prüfen kann, ob das Vorhaben für das Grundwasser unschädlich ist.

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Information

Wichtiger Hinweis

Sickerschächte und Sickerbrunnen sind nicht erlaubt.

Das Regenwasser von unbeschichteten Dachflächen aus Kupfer, Zink oder Blei darf nicht versickert werden.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in in dreifacher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital benötigt:

  • Formloser Antrag
  • Erläuterung des Vorhabens mit Regenwasserberechnung (Starkregenfall) siehe Arbeitsblatt DWA-A 138 und Merkblatt DWA-M153
  • Entwässerungseingabeplan (M = 1:100) mit Schnitt- und Grundrissplänen
  • Lageplan M = 1:1.000

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Je nach Komplexität vier Wochen bis zu drei Monaten.

Gebührenrahmen

200 Euro bis 1.000 Euro, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz
Bayerisches Wassergesetz
Wasserschutzgebietsverordnungen

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


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