Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beschreibung

Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet möglich. Eine Ausnahme ist das Wasserschutzgebiet Waldtrudering.

Hinweis: Im Münchner Süden ist das Grundwasser relativ tief (15 bis 25 Meter) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern ist bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden.

Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:

Für die Bohrungen der Brunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.

Voraussetzungen

Das Vorhaben umfasst Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage mit einer Leistung bis einschließlich 50 kW. Das Grundstück auf welchem diese errichtet werden soll, befindet sich außerhalb von im Kataster eingetragener Altlastenflächen und außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in Papier in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt:

  • formloses Antragsschreiben
  • Übersichtslageplan 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks
  • Lageplan 1:1.000 mit Standorten der Brunnen und der Anlage
  • Brunnenausbaupläne und geologisches Schichtenprofil mit Ruhewasserspiegel (bei bereitserfolgter Bohrung nach Bohranzeige). Alternativ: Voraussichtliches Schichtprofil und geplanter Brunnenausbauplan (sofern die Bohrungen noch nicht durchgeführt sind).
  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (mit Tätigkeitsgebiet „Thermische Nutzung“). Welche Angaben darin enthalten sein müssen ist im Merkblatt unter "Links und Downloads" festgehalten. Eine Liste der zugelassenen privaten Sachverständigen ist ebenfalls unter "Links und Downloads" zu finden.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Bis zu drei Monate.

Gebührenrahmen

In der Regel bis zu 200 Euro (abhängig von Heizleistung und Entnahmemenge).

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
8 bis 15 Uhr

Freitag
8 bis 13 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.

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