Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Die Förderung geeigneter baulicher und energietechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen ist das Ziel des neu aufgelegten Förderprogramms FKG.

Gefördert werden:

  • Energieberatung
  • Einzelmaßnahmen
  • Sanierungsstandards
  • Neubaustandard und Passivhaus
  • Photovoltaik

sowie Bonusmaßnahmen:

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubaustandards und Passivhaus
  • Zertifizierung Passivhaus
  • Nachwachsende Rohstoffe

Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen, die gefördert werden können, finden Sie auf unseren Informationsseiten zum FKG.

Voraussetzungen

Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets München (PLZ 80331 bis hin zu PLZ 81929) möglich, für die eine Baugenehmigung vorliegt.

Der Antrag muss dabei von der Person gestellt werden, welche die Investition tätigt.

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Gebäude

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Sachgebiet Klimaneutrale Gebäude

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80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
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