Beantragung von Bonusmaßnahmen im FKG

Bonusmaßnahmen sind nur in Verbindung mit einer FKG-Hauptmaßnahme förderfähig und müssen zusammen mit der Hauptmaßnahme im selben Antrag beantragt werden.

Bonusmaßnahmen

Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung für FKG geförderte:

  • Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen
  • Einzelmaßnahmen – Heizungstausch
  • Sanierungsstandards

Voraussetzung für diesen Bonus im FKG ist die entsprechende Bundesförderung. Das heißt, die energetische Fachplanung und Baubegleitung nach FKG wird nur gefördert, wenn die BEG Maßnahme "Fachplanung und Baubegleitung" beantragt und gefördert wurde.

Fördersatz

Bei "Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen" und "Einzelmaßnahmen – Heizungstausch" 20 Prozent der Kosten, maximal:

  • 1.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 400 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten, jedoch begrenzt auf 4.000 Euro je Antrag

Bei "Sanierungsstandards" 20 Prozent der Kosten, maximal:

  • 2.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 800 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten, jedoch begrenzt auf 8.000 Euro je Antrag

Mit dem Verwendungsnachweis sind die Rechnungen für die Fachplanung und Baubegleitung hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahme nur gefördert werden kann, wenn aus der Rechnung ersichtlich ist, dass die Beauftragung der*des Energieberater*in nach FKG-Antragstellung erfolgt ist. 

Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung für einen im FKG geförderten klimagerechten Gebäudestandard.

Fördersatz

50 Prozent der Kosten, maximal:

  • 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 20.000 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten

Die Kosten betreffen nicht die gesamten Architekten- oder Fachplaner-Leistung, sondern nur die Leistungsanteile, die sich auf die energetische Planung beziehen.

Die Anforderungen an die Fachplanung und Baubegleitung sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Kapitel "Bonusmaßnahmen").

Gefördert werden die Kosten für die Zertifizierung eines Gebäudes im Passivhaus- beziehungsweise EnerPHit-Standard.

Es gelten die Vorgaben für die Gebäudezertifizierung des "Passivhaus Institut".

Das Prüf- und Zertifizierungsverfahren muss unabhängig von der Fachplanung und Baubegleitung von einem durch das "Passivhaus Institut" autorisierten Ingenieurbüro oder Institut durchgeführt werden.

Fördersatz

  • 80 Prozent der Kosten, maximal: 10.000 Euro.

Gefördert wird der Einsatz nachwachsender, kohlenstoff-speichernder Baustoffe (regional oder zertifiziert) in und an der Gebäudehülle bei einer der folgenden im FKG geförderten Hauptmaßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Sanierungsstandards
  • Klimagerechte Gebäudestandards

Hinweis: Der Einbau und Austausch von Holz- oder Holz-Aluminium-Fenstern wird im Rahmen dieser Fördermaßnahme nicht gefördert.

Fördersatz

0,80 Euro je Kilogramm langfristig im Gebäude verbautem, nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff, maximal:

  • 80.000 Euro je Gebäude
  • beziehungsweise 100 Prozent der Kosten

Die Höhe der Förderung wird mit dem Formblatt "Nachwachsende Rohstoffe" anhand des verbauten Volumens ermittelt. Das Formblatt kann unter "Dokumente und Links" heruntergeladen werden.

Die technischen und sonstigen Anforderungen sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Kapitel "Bonusmaßnahmen").

Gefördert wird der Einsatz recycelter Baustoffe (RC-Baustoffe), wenn der RC-Anteil deutlich über dem marktüblichen Niveau liegt. Der Bonus ist kombinierbar mit:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Sanierungsstandards
  • Klimagerechte Gebäudestandards

Fördersatz

  • 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 80.000 Euro je Gebäude
  • 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro je Gebäude bei Wiederverwendung der Bauteile, oder wenn für den Einsatz des Materials eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist.

Förderfähig sind Kosten für Material, Lagerung, Transport, Einbau und technische Untersuchungen/Prüfungen und Kosten für Beratungen.

Die Höhe der Förderung wird mit dem „Formblatt RC-Baustoffe“ anhand des verbauten Materials ermittelt. Das Formblatt kann unter "Dokumente und Links" heruntergeladen werden.

Die technischen und sonstigen Anforderungen sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Kapitel "Bonusmaßnahmen").

Gefördert werden die Mehrkosten für übergeordnete Planungsleistungen, die derzeit im Leistungsbild von Architekt*innen, Fachplaner*innen und Projektsteuerung noch nicht (ausreichend) erfasst oder dargestellt sind. Mit diesen "integralen" Planungsleistungen sollen Ziele der Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft bei der Planung von Baumaßnahmen unterstützt werden.

In der frühen Planungsphase sind die Möglichkeiten für eine kreislaufgerechte Bauweise noch groß und müssen unter Beteiligung aller Fachplaner*innen auf dieses Ziel ausgerichtet werden, um spätere Zwänge zu vermeiden.

Diese Bonusmaßnahme ist kombinierbar mit:

  • Sanierungsstandards
  • Klimagerechte Gebäudestandards

Fördersatz

50 Prozent der Kosten, maximal:

  • 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 20.000 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten

Die Kosten betreffen die gesamten Fachplaner*innen-Leistungen der geforderten Disziplinen bis einschließlich zur Leistungsphase 2 nach HOAI.

Die technischen und sonstigen Anforderungen sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Richtlinie (Kapitel "Bonusmaßnahmen").