Antragstellung im FKG

Hier erfahren Sie, wie im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Antrag zu stellen ist und welche Nachweise der Antragsberechtigung einzureichen sind.

Allgemeingültiges

Wer ist Antragsteller*in?

  • Antragsteller*in darf nur sein, wer Eigentümer*in des Gebäudes ist (oder Eigentümer*innen gleichgestellt wie  Nießbrauchnehmer*innen) und die Kosten für die beantragte Maßnahme trägt, d. h. Rechnungsempfänger*in ist. Für "Stecker-Solar-Geräte" und "Mieterstrommodelle" gelten abweichende Regelungen.
  • Antragsteller*in kann eine Privatperson oder auch ein Zusammenschluss von Privatpersonen oder eine Organisation sein.

Antragstellung durch eine Vertretung

  • Privatpersonen stellen den Antrag selbst oder können eine Person beauftragen, den Antrag für sie zu stellen und abzuwickeln, z. B. eine*n Energieberater*in.
  • Bei Organisationen (z. B. Unternehmen, Vereine) oder Zusammenschlüssen von Privatpersonen (z. B. GbR, WEG) ist der Antrag durch eine berechtigte Vertretung zu stellen. Antragsteller*in ist das Unternehmen, die GbR, die WEG etc. Diese Vertretung kann eine dritte Person mit der Antragstellung und Abwicklung des Förderantrags beauftragen, beispielsweise ein*e Energieberater*in. Diese stellt dann als "bevollmächtigte Person" den Antrag.

Nachweise Antragsberechtigung

  • Bei Antragstellung sind keine Nachweise einzureichen.
  • Mit der Meldung der Fertigstellung der Maßnahme sind folgende Nachweise zu erbringen:
    • Identität der Antragsteller*in und gegebenenfalls der (organisationsinternen) Vertretung sowie die Berechtigung zur Vertretung
    • Wurde eine dritte Person z. B. ein*e Energieberater*in mit der Antragstellung beauftragt, dann ist zusätzlich die Identität dieser bevollmächtigten Person und die Berechtigung zur Vertretung nachzuweisen.

Welche Nachweise sind konkret einzureichen? (Beispielfälle)

  • Ausweis
  • Wurde eine dritte Person z. B. ein*e Energieberater*in mit der Antragstellung beauftragt, so ist eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person einzureichen.

  • Handelsregisterauszug
  • Ausweis der Geschäftsführung oder des Vorstands
  • Wurde eine dritte Person z. B. ein*e Energieberater*in mit der Antragstellung beauftragt, so ist eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person einzureichen. Die Vollmacht ist durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zu unterschreiben.

  • Grundbuchauszug
  • Gesellschaftsregisterauszug (bei Grundstückskauf seit 01.01.2024)
  • Ausweis der*des geschäftsführenden bzw. zur Antragstellung bevollmächtigten Gesellschafter*in
  • Vollmacht für eine*n Gesellschafter*in mit Unterschrift aller Gesellschafter*innen (wenn im Grundbuch oder im Gesellschaftsregisterauszug kein geschäftsführender Gesellschafter aufgeführt ist)
  • Wurde eine dritte Person z. B. ein*e Energieberater*in mit der Antragstellung beauftragt, so ist eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person einzureichen. Die Vollmacht ist durch die*den geschäftsführende*n bzw. bevollmächtigte*n Gesellschafter*in zu unterschreiben.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite Antragstellung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)