Antragstellung bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Hier erfahren Sie, wie im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Antrag zu stellen ist und welche Nachweise der Antragsberechtigung einzureichen sind.
Wer ist Antragsteller*in?
Der Antrag wird von einer Vertretung für die WEG gestellt. „Antragstellerin“ ist die WEG selbst. Die WEG trägt die Kosten. Die Rechnung muss auf die WEG ausgestellt sein.
Wer stellt den Antrag für die WEG?
Es werden zwei Fälle unterschieden:
a) WEG mit Hausverwaltung
b) WEG ohne Hausverwaltung
Die Hausverwaltung muss eingebunden sein, so ist es im WEG-Gesetz geregelt.
Die Hausverwaltung muss entweder selbst den Antrag für die WEG stellen oder eine externe Person (beispielsweise eine*n Energieberater*in) mit der Antragstellung beauftragen.
Wenn eine WEG keine Hausverwaltung hat, muss eine einzelne Person aus der Eigentümergemeinschaft – im Folgenden als "WEG-Vertretung" bezeichnet – für die Antragstellung und Antragsabwicklung von der WEG bevollmächtigt werden.
Die WEG-Vertretung muss entweder selbst den Antrag für die WEG stellen oder eine externe Person (beispielsweise eine*n Energieberater*in) mit der Antragstellung beauftragen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden – und wann?
Bei Antragstellung müssen keine Unterlagen hochgeladen werden.
Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, muss der Verwendungsnachweis (Meldung der Fertigstellung) über das Förderportal eingereicht werden.
Neben technischen Unterlagen sind dabei folgende Nachweise der Antragsberechtigung hochzuladen:
- Nachweis der Identität der WEG: Verwaltervertrag oder WEG-Beschluss, aus dem sowohl die Hausverwaltung als auch die WEG klar hervorgehen.
- Nachweis der Identität der vertretenden Person/Organisation (bei Weitergabe der Vertretung nur für die letzte Vertretung):
- Wenn die Hausverwaltung den Antrag stellt:
- Handelsregisterauszug der Hausverwaltung UND
- Ausweis der Geschäftsführung der Hausverwaltung
- ODER falls der Name der Geschäftsführung der Hausverwaltung eindeutig im Verwaltervertrag steht, den Verwaltervertrag und den Ausweis der Geschäftsführung der Hausverwaltung
- Wenn ein*e Energieberater*in den Antrag stellt:
- Ausweis der*des Energieberater*in
- Wenn die Hausverwaltung den Antrag stellt:
- Nachweis der Berechtigung zur Vertretung: Verwaltervertrag oder WEG-Beschluss zur Bestellung der Hausverwaltung.
Wenn eine*n Energieberater*in den Antrag stellt, dann zusätzlich: Vollmacht der Hausverwaltung für die*den Energieberater*in oder WEG-Beschluss zur Beauftragung der*des Energieberat*in für die Beantragung der Förderung (sinngemäß: „Die WEG beauftragt Energieberater*in "X" mit der Antragstellung im Förderprogramm FKG für Maßnahme "Y"“)
- Nachweis der Identität der WEG: Teilungserklärung UND Grundbuchauszüge aller WEG-Parteien
- Nachweis der Identität der vertretenden Person (nur für die letzte Person in der Vertretungskette erforderlich)
- Wenn die WEG-Vertretung den Antrag stellt:
- Ausweis der WEG-Vertretung
- Wenn ein*e Energieberater*in den Antrag stellt:
- Ausweis der*des Energieberater*in
- Wenn die WEG-Vertretung den Antrag stellt:
- Nachweis der Berechtigung zur Vertretung: Verwaltervertrag oder WEG-Beschluss zur Wahl der WEG-Vertretung.
Wenn eine*n Energieberater*in den Antrag stellt, dann zusätzlich: Vollmacht der WEG-Vertretung für die*den Energieberater*in oder WEG-Beschluss zur Beauftragung der*des Energieberat*in für die Beantragung der Förderung (sinngemäß: „Die WEG beauftragt Energieberater*in "X" mit der Antragstellung im Förderprogramm FKG für Maßnahme "Y"“)