Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Studierende, Arbeitsplatzsuche nach Studium oder erstmalige Beschäftigung nach Studium
Sie sind Student*in oder suchen einen Arbeitsplatz nach dem Studium, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls Hilfe?
Beschreibung
Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht.
Dies gilt in folgenden Fällen:
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsplatzangebots
- Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Studienkredit)
- Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.
Bitte kommen Sie nicht ohne Termin ! Vor Ort gibt es keine Terminvergabe oder Wartenummern.Notfalltermine gibt es nur kurzfristig für den jeweiligen Tag. Die Termine werden täglich am Montag, Mittwoch und Freitag um 6.30 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag um 7.30 Uhr freigeschaltet. Wenn Sie online keinen Termin bekommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an, um einen Termin zu vereinbaren.
Achtung vor kostenpflichtigen Angeboten: Wir warnen Sie ausdrücklich vor kostenpflichtigen Terminangeboten von anderen Anbieter*innen. Die Terminvereinbarung ist bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung immer kostenlos. Nutzen Sie bitte ausschließlich diese Website, um sicherzustellen, dass Sie den Service kostenfrei und zuverlässig erhalten. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie auf einen kostenpflichtigen Termin stoßen.
Asylverfahren
Sie sind in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt?
Dann können Sie in Notfällen ohne Termin zum Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A) im Bereich 21 im 2. Stock kommen:
Montag: 7.30 - 12 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12 Uhr und 14 -18 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 15 Uhr
Freitag: 7.30 - 12 Uhr
Voraussetzungen
Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:
- Studierende
- Arbeitsplatzsuchende nach dem Studium in Deutschland
- Familienangehörige der oben genannten Personengruppen
Bitte beachten Sie:
Für alle anderen Personengruppen gelten andere Voraussetzungen.
Benötigte Unterlagen
- Bestätigung des Arbeitgebenden über drohenden Arbeitsplatzverlust oder über notwendige Dienstreise
- Bestätigung der leistungsgewährenden Stelle über drohenden Leistungsverlust
- Bestätigung über gebuchte Reise, Hotel, Transport
- Bestätigung einer Behörde, eines Krankenhauses oder Arztes über dringendes persönliches Reisebedürfnis
Bitte beachten Sie: Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, versuchen wir, die Bearbeitung möglichst noch am selben Tag abzuschließen. Bringen Sie dafür zum Notfalltermin ein digitales Passbild und alle aktuellen, wichtigen Unterlagen mit:
Fragen und Antworten
Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.
Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unsere Online-Services oder per Post möglich.
Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.
Kontakt
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Termin
Internet
Telefon
Post
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang C
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 7.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr