München-Pass

Der München-Pass ermöglicht Münchner Bürger*innen mit geringem Einkommen eine Vielzahl von Ermäßigungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit/Sport, Kultur/Kunst, MVV

Beschreibung

Der München-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München und ermöglicht eine Vielzahl von Vergünstigungen bei städtischen und nicht städtischen Einrichtungen (zum Beispiel MVV, Museen, Sportstätten, Schwimmbäder, Kinos, Theater, Tierpark, und weitere).

Besondere Anlaufstellen
Gehörlose Menschen und Menschen die Gebärdensprache nutzen und in München wohnen, wenden sich bitte an die Sachbearbeitung Freiwillige Leistungen im Sozialbürgerhaus Laim – Schwanthalerhöhe. E-Mail: fwl-ls.soz@muenchen.de
Münchner*innen ohne eigene Wohnung wenden sich an die Zentrale Wohnungslosenhilfe.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Ausweis (bei postalischer Beantragung Kopie des Ausweises)
  • Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII oder
  • Bescheid vom Amt für Wohnen und Migration oder
  • Bescheid von der Kindergeldkasse oder
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen und Miete oder
  • Nachweis über Teilnahme Bundesfreiwilligendienst oder
  • Nachweis über Teilnahme am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Innerhalb einer Woche.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Den München-Pass können folgende Münchner Bürger*innen bekommen:

  • Bezieher*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII),
  • Bezieher*innen von Bürgergeld (SGB II),
  • Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Bezieher*innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag und deren Familienangehörige,

Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Bedarfssatz nach dem für sie anwendbaren Gesetz nicht übersteigt. Der Bedarfssatz setzt sich aus der Regelleistung zuzüglich eventueller Mehrbedarf und zuzüglich Kosten der Unterkunft zusammen. Zudem darf die Grenze des einzusetzenden Vermögens nach dem SGB XII nicht überschritten werden:

  • 10.000 Euro für jede volljährige Person
  • 500 Euro für jedes Kind

Au-Pairs können leider keinen München Pass erhalten.

  • Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter der für sie geltenden Münchner Einkommensgrenze für Freiwillige Leistungen.

    Diese ist:
    • Ein-Personenhaushalt: 1.820 Euro
    • jede weitere Person ab 14 Jahren: 910 Euro
    • jede weitere Person bis einschließlich 13 Jahren: 550 Euro

Daraus ergeben sich folgende beispielhafte Haushaltsnettoeinkommen:

    • Ein-Personenhaushalt: 1.820 Euro
    • Zwei-Personenhaushalt: 2.730 Euro
    • Familie mit 1 Kind bis 13 Jahre: 3.280 Euro
    • Familie mit 1 Kind ab 14 Jahren: 3.640 Euro
  • Zum monatlichen Nettoeinkommen gehören zum Beispiel: Ausbildungs-/Gehalt, Renten, Nebeneinkünfte (wie Minijob), Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Einnahmen aus Unter-/Vermietung und Verpachtung und so weiter ...

    Zudem darf die Grenze des einzusetzenden Vermögens nach dem SGB XII nicht überschritten werden:

    • 10.000 Euro für jede volljährige Person
    • 500 Euro für jedes Kind

    Au-Pairs können leider keinen München Pass erhalten
  • Teilnehmende Personen am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr, Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

München-Pass online beantragen

Die aktuellen München-Pässe, die ohne Foto ausgestellt werden, sind nur zusammen mit einem gütigen Lichtbildausweis nutzbar. Dies gilt auch für Kinder ab 16 Jahren.

Nein, außer Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr. Hier genügt es, dass Sie den Dienst in München leisten und währenddessen in München übernachten.

  • Monatskarte S im Geltungsbereich der gewählten Zonen
  • Vergünstigte Tageskarten für den Innenraum: bis zu 15 Tageskarten als Single- oder Gruppen-Tageskarten beziehungsweise bis zu 20 Kinder-Tageskarten monatlich.
  • Die Monatskarte S und die Tagestickets sind nicht übertragbar.
  • Eine Rücknahme oder Erstattung beziehungsweise ein Umtausch von Fahrkarten ist nicht möglich.
  • Bei Fahrten mit dem MVV müssen Sie außer der Fahrkarte (also der Monatskarte S oder Tageskarte) immer (auch bei Gruppen- oder Kindertageskarten) den eigenen München-Pass (das heißt alle Personen) dabei haben und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzeigen. Haben Sie den München-Pass nicht dabei, müssen Sie 60 Euro (erhöhtes Beförderungsentgelt) selbst bezahlen!

  • Die Monatskarte S ist an jeder MVV-Verkaufsstelle erhältlich (auch Automaten). Die Tagesfahrkarten können in jedem der zwölf Sozialbürgerhäuser und im Amt für Wohnen und Migration gekauft werden.

    Es gibt verschiedene Vergünstigungen oder Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe beim Besuch von

    • Bädern
    • Sportstätten/-vereine
    • Museen
    • Bauwerke
    • Kinos
    • Tierpark
    • Theatern
    • Volkshochschule
    • und andere verschiedene Einrichtungen

    Genauere Informationen hierzu finden Sie auch in der Broschüre München-Pass.

    Sie benötigen den München-Pass unbedingt für die ermäßigte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Monatskarte S oder vergünstigte Tageskarten).

    Wenn dieser abgelaufen ist, gehen Sie bitte sofort in Ihr

    • zuständiges Sozialbürgerhaus oder
    • zuständiges Amt für Wohnen und Migration

    und lassen Ihren gelben oder grauen München-Pass dort verlängern.

    Rechtliche Grundlagen

    Freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München.

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    Sozialbürgerhaus

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