Kleinen Waffenschein beantragen
Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein. Wer so eine Waffe ohne Waffenschein führt, macht sich strafbar.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.
Der Kleine Waffenschein wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - ohne Sachkunde und Bedürfnisprüfung - unbefristet ausgestellt. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen. Ebenso wenig beinhaltet er die Erlaubnis zum Schießen mit derartigen Waffen außerhalb von Schießstätten oder des eigenen, befriedeten Hausrechtsbereiches, was sich auch auf das Schießen an Silvester bezieht. Beim Führen einer Schusswaffe ist generell neben dem Waffenschein beziehungsweise Kleinen Waffenschein ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Hinweis:
Der Kleine Waffenschein ist nicht erforderlich zum Führen eines Reizgas- oder Pfeffersprays.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Pass oder Personalausweis
Wenn Sie den Antrag per Post, Fax oder E-Mail schicken, benötigen wir Ihren Pass oder Personalausweis in Kopie.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Wir benachrichtigen Sie, sobald Sie den Kleinen Waffenschein abholen können.
Gebührenrahmen
Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes, auch während der Laufzeit des Kleinen Waffenscheines (Zuverlässigkeitsüberprüfung alle drei Jahre), werden 150 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben.