Kirchenaustrittsbescheinigung
Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.
Beschreibung
Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind, bekommen Sie auf Wunsch eine Austrittsbescheinigung. Falls Sie diese Bescheinigung nicht (mehr) besitzen, können Sie diese neu beantragen.
In München werden die Kirchenaustrittserklärungen 30 Jahre beim Standesamt aufbewahrt und danach an das Stadtarchiv abgegeben. Falls Ihr Kirchenaustritt länger zurück liegt, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv München.
Ihre Anfrage an das Standesamt wird gegebenenfalls an das Stadtarchiv weitergeleitet.
Im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt wird auf Wunsch eine Austrittsbescheinigung ausgestellt. Falls Sie diese Bescheinigung nicht (mehr) besitzen, können Sie sie neu beantragen.
Voraussetzungen
Die Bescheinigung kann grundsätzlich nur von dem Standesamt ausgestellt werden, bei dem Sie den Kirchenaustritt erklärt haben.
Benötigte Unterlagen
Bitte geben Sie Ihren Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und -ort und Ihre aktuelle Adresse an.
Das Standesamt benötigt auch Ihren Familiennamen und die Adresse zum Zeitpunkt des Kirchenaustritts. Sie sollten das Datum des Kirchenaustrittes möglichst genau angeben können, zumindest das Jahr.
Bitte nutzen Sie unser Online-Formular.
Fragen & Antworten
Nein. Wenn das zuständige Standesamt Ihren Kirchenaustritt entgegennimmt, verständigt es die Meldebehörde, das Finanzamt und die Kirchenverwaltung. Sie müssen sich um diese behördlichen Angelegenheiten nicht selbst kümmern. Ihr Arbeitgeber erfährt durch eine Abfrage der ELStAM-Daten, das Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig sind.
Die Bescheinigung ist ein Beleg für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie auch nach Jahren noch wissen, wann und wo Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Wenn Sie in eine andere Kirche übertreten wollen, benötigen Sie die Bescheinigung als Nachweis, dass Sie aus Ihrer bisherigen Religionsgemeinschaft ausgetreten sind. Wenn es Zweifel gibt, ob Sie der Kirche angehören oder nicht, können Sie die Austrittsbescheinigung als Beweis für Ihren Kirchenaustritt vorweisen.
Häufig liegt es daran, dass die betroffene Person selbst bei einer Behörde angibt, der Kirche anzugehören, zum Beispiel bei der Anmeldung an einem neuen Wohnort. Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, geben Sie bei Fragen nach Ihrer Religionszugehörigkeit bitte immer „ohne Religion“ an! Falls irgendwo versehentlich die Religionszugehörigkeit eingetragen ist, reklamieren Sie bitte sofort.
Rechtliche Grundlagen
Art. 3 Abs. 4 KirchStG