Kirchenaustrittsbescheinigung

Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.

Beschreibung

Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind, bekommen Sie auf Wunsch eine Austrittsbescheinigung. Falls Sie diese Bescheinigung nicht (mehr) besitzen, können Sie diese neu beantragen.

In München werden die Kirchenaustrittserklärungen 30 Jahre beim Standesamt aufbewahrt und danach an das Stadtarchiv abgegeben. Falls Ihr Kirchenaustritt länger zurück liegt, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv München.

Ihre Anfrage an das Standesamt wird gegebenenfalls an das Stadtarchiv weitergeleitet.

Im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt wird auf Wunsch eine Austrittsbescheinigung ausgestellt. Falls Sie diese Bescheinigung nicht (mehr) besitzen, können Sie sie neu beantragen.

Voraussetzungen

Die Bescheinigung kann grundsätzlich nur von dem Standesamt ausgestellt werden, bei dem Sie den Kirchenaustritt erklärt haben.

Benötigte Unterlagen

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und -ort und Ihre aktuelle Adresse an.

Das Standesamt benötigt auch Ihren Familiennamen und die Adresse zum Zeitpunkt des Kirchenaustritts. Sie sollten das Datum des Kirchenaustrittes möglichst genau angeben können, zumindest das Jahr.

Bitte nutzen Sie unser Online-Formular.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Ihr Antrag wird üblicherweise innerhalb einer Woche bearbeitet. Wenn Sie nicht alle notwendigen Daten angeben können, verlängert sich die Bearbeitungszeit durch den Suchaufwand. Ein elektronisches Namensverzeichnis existiert leider erst für die Kirchenaustritte ab 2007.

Gebührenrahmen

10 Euro

Zusätzlich fällt eine Suchgebühr an, wenn Sie notwendige Daten nicht angeben können.

Fragen & Antworten

Nein. Wenn das zuständige Standesamt Ihren Kirchenaustritt entgegennimmt, verständigt es die Meldebehörde, das Finanzamt und die Kirchenverwaltung. Sie müssen sich um diese behördlichen Angelegenheiten nicht selbst kümmern. Ihr Arbeitgeber erfährt durch eine Abfrage der ELStAM-Daten, das Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig sind.

Die Bescheinigung ist ein Beleg für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie auch nach Jahren noch wissen, wann und wo Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Wenn Sie in eine andere Kirche übertreten wollen, benötigen Sie die Bescheinigung als Nachweis, dass Sie aus Ihrer bisherigen Religionsgemeinschaft ausgetreten sind. Wenn es Zweifel gibt, ob Sie der Kirche angehören oder nicht, können Sie die Austrittsbescheinigung als Beweis für Ihren Kirchenaustritt vorweisen.

Häufig liegt es daran, dass die betroffene Person selbst bei einer Behörde angibt, der Kirche anzugehören, zum Beispiel bei der Anmeldung an einem neuen Wohnort. Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, geben Sie bei Fragen nach Ihrer Religionszugehörigkeit bitte immer „ohne Religion“ an! Falls irgendwo versehentlich die Religionszugehörigkeit eingetragen ist, reklamieren Sie bitte sofort.

Rechtliche Grundlagen

Art. 3 Abs. 4 KirchStG

Ähnliche Leistungen

Namensänderung im Führerschein

Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.

Adressänderung Personalausweis, Reisepass, eAT

Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, nach München ziehen oder sich Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie die Adresse in Ihren Ausweisdokumenten ändern lassen.

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.

Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.

Anpassung des Geschlechtseintrags und Vornamens (Selbstbestimmungsgesetz)

Ihr amtlich eingetragenes Geschlecht entspricht nicht Ihrer Persönlichkeit? Dann können Sie bestimmen, wie Ihr Geschlecht und ihr Vorname zukünftig angegeben werden.

Zweitwohnungsteuer

Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungsteuern zahlen.

Personendaten im Melderegister ändern

Nach einer Heirat, Scheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.