Rettungsdienstrechtliche Genehmigung beantragen
Wer im Rettungsdienstbereich, Notfallrettung, Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholungen mit Krankenwagen betreibt, benötigt eine Genehmigung.
Beschreibung
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und die Abschrift/ Kopie müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Betriebsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
- Sicherheit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Gegebenenfalls öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Rettungszweckverband München.
Zusätzlich ist zum Fahren eines Rettungswagens eine spezielle
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Nachweis über Eigenkapital (Eigenkapitalbescheinigung; mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Sozialversicherungsträgers, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Fragen & Antworten
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.
Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über den Antragsteller, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Bayerisches Rettungsdienstgesetz
Personenbeförderungsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr