Mietwagengenehmigung

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Beschreibung

Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.

Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und den Auszug müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Betriebsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Betriebssitz in in der Landeshauptstadt München.


Zusätzlich ist zum Fahren eines Mietwagens eine spezielle

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)

notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
  • Nachweis über Eigenkapital (mindestens 2250 Euro für das erste Fahrzeug und 1250 Euro für jedes weitere)
  • Unbedenklichkeitsbescheinungen der Sozialversicherungsträger, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für die Fahrzeuge
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
  • Nachweis über einen Stellplatz für jedes beantrage Fahrzeug
  • bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
  • Nachweis über eine Untersuchung der Fahrzeuge hinsichtlich der Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
  • Fahrzeugliste
Bei juristischen Personen sind die oben genannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Bescheinigung des Amtsgerichts auch von den gesetzlichen Vertretern und dem Betriebsleiter vorzulegen

Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:

 

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

drei Monate

Gebührenrahmen

Genehmigung: grundsätzlich 120 Euro (jedes weitere Fahrzeug: grundsätzlich plus 60 Euro)
Dazu kommen die Gebühren für
 

  • das An- oder Ummelden des Gewerbes,
  • das Führungszeugnis
  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
  • die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder.
Bitte beachten Sie!
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr bezahlen.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.


Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen, fehlendem Betriebssitz oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über den Antragsteller, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung
Personenbeförderungsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

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