Internationaler Führerschein

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:

  • Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem Wiener Übereinkommen vom 8.11.1968 über den Straßenverkehr und ist 3 Jahre nach Ausstellung gültig.
  • Der Internationale Führerschein nach Anlage 8c zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) vom 24.4.1926 über den Straßenverkehr und ist 1 Jahr nach Ausstellung gültig.

Diese sind grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig.

Die Auslandsvertretungen der Länder oder Automobilclubs können darüber Auskunft geben.


Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, können Sie den Antrag online oder persönlich stellen, Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht und Ihrem Ausweis/ Pass). Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Seit dem 1. September 2002 brauchen Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein, um einen Internationalen Führerschein beantragen zu können.

Wenn Sie noch keinen deutschen EU-Kartenführerscheins haben, müssen Sie diesen vor der Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen. Sie sollten den Antrag mindestens VIER WOCHEN VOR dem geplanten Auslandsaufenthalt stellen, wenn Sie noch einen Papierführerschein(grau/ rosa) besitzen.

Mehr Information zum Umtausch finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie haben einen in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerschein

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  •  Wenn Sie bereits einen deutschen Kartenführerschein haben und einen Termin vor Ort ausmachen, bekommen Sie den Internationalen Führerschein sofort.
  • Wenn Sie den Online-Antrag nutzen, bekommen Sie den Internationalen Führerschein innerhalb von vier Wochen, wenn Sie uns alle benötigten Unterlagen zugesandt haben.
  • Wenn Sie noch keinen deutschen Kartenführerschein haben, dauert es etwa sechs Wochen bis Sie den Kartenführerschein und gleichzeitig den Internationalen Führerschein abholen können
  • Wenn Sie einen ausländischen Führerschein haben, dauert es etwa sechs Wochen bis Sie den Internationalen Führerschein abholen können.

 

Gebührenrahmen

16,30 Euro
(wenn Sie einen Kartenführerschein beantragen müssen, fallen dafür noch weitere Gebühren an)

Fragen & Antworten

Wenn Sie einen ausländischen Karten- oder Papierführerschein haben und einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, erkundigen Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vor dem Reisetermin bei der Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie den internationalen Führerschein zusammen mit dem nationalen Führerschein abgeben.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Nur nach Terminvereinbarung

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