Feuerwehrführerschein

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.

Beschreibung

Neben der bisherigen „kleinen“ Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen wurde eine „große“ Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen geschaffen.

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, können einen Antrag auf eine Fahrberechtigung stellen, die zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen (einschließlich Fahrzeugkombinationen) berechtigt.

Den betroffenen Organisationen ist es möglich, im Rahmen der bestehenden Strukturen – auch organisationsübergreifend – ihre ehrenamtlichen Angehörigen selbst zum Führen von diesen Einsatzfahrzeugen auszubilden und zu prüfen.

Die Fahrberechtigung gilt nur für die ehrenamtliche Aufgabenerfüllung der oben genannten Organisationen.

Voraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer der genannten Organisation(en)
  • Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • Organisationsinterne Ausbildung und Prüfung

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa vier Wochen

Gebührenrahmen

24,30 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ vom 23. Juni 2011 die Voraussetzungen für die „große“ Sonderfahrberechtigung geschaffen und die Länder ermächtigt, die nähere Ausgestaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Von dieser Ermächtigung hat die Bayerische Staatsregierung mit Verordnung vom 19. Juli 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt 2011, Seite 342) Gebrauch gemacht.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Ähnliche Leistungen

Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Internationaler Führerschein (Papierführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Laufende Anträge der Führerscheinstelle

Sie haben einen Antrag abgegeben, müssen aber noch Unterlagen nachreichen, haben noch keine Nachricht erhalten oder haben noch Fragen zum weiteren Ablauf?

Abholung von Führerscheinen

Sofern Ihr Führerschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Fahrerlaubnis – Erstantrag

Sie können Ihren Antrag für die erstmalige Fahrerlaubnis nur schriftlich stellen. Bitte nutzen Sie das Antragsformular.

Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.

Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.