Umtausch in Kartenführerschein

Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies schriftlich oder online beantragen.

Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.

Schriftlich:

Antragsformular

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.

Voraussetzungen

Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.

In folgenden Fällen muss ein Umtausch erfolgen:

  • wenn ein Internationaler Führerschein beantragt wird
  • wenn eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt wird
  • wenn Sie die Klasse 2 besitzen und Fahrzeuge dieser Klasse nach Vollendung des 50. Lebensjahres führen möchten. Die Berechtigung, Fahrzeuge der Führerschein-Klasse 2 zu führen, endet mit dem 50. Lebensjahr. Daher empfiehlt es sich, den Umtausch in den Kartenführerschein drei  Monate vorher zu beantragen, falls Sie diese Klasse noch benötigen.
  • wenn ein Fahrlehrerschein beantragt wird

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • bisheriger Führerschein (grau oder rosa)
  • bei Führerscheinen, die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt  München ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.


Bei gleichzeitiger Verlängerung der Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:


  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

  • 25,30 Euro
  • bei Umtausch der Klasse 2 mit gleichzeitiger Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: 43,90 Euro
     

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Fragen & Antworten

Ihr Papierführerschein wird durch die Führerscheinstelle einbehalten oder ungültig gestempelt.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Information

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

Telefon

Fax

Internet

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Öffnungszeiten

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

Barrierefreiheit & Anfahrt

Behindertenparkplätze

Barrierefrei zugänglich

Anfahrt mit MVV

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