Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen
Der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Diese darf nur mit gültiger grüner Plakette befahren. Der Mittlere Ring gehört nicht zur Umweltzone.
In München ist der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings seit Oktober 2010 eine sogenannte Umweltzone. Die Umweltzone dürfen Sie vom 1. Oktober 2012 an nur noch mit gültiger grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Wichtig:
- Die Plakette muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe kleben.
- Eine Plakette brauchen alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw, die in die Umweltzone fahren wollen.
- Eine Plakette brauchen auch Anwohner, Pendler, Umzugswagen, Handwerker und ausländische Fahrzeuge, die in die Umweltzone fahren wollen.
- Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten 80 Euro Bußgeld.
Die Plakette erhalten Sie nur im Rahmen Ihrer Fahrzeug-Zulassung von uns.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
6 Euro
Rechtliche Grundlagen
Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München,
§ 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
EU-Richtlinie 96/62/EG
Fragen & Antworten
Gilt die Umweltzone auch für Touristen und Geschäftsreisende?
Ja, auch Touristen und Geschäftsreisende brauchen eine Plakette, wenn sie sich mit ihrem Auto in der Umweltzone aufhalten.
Brauchen ausländische Fahrzeuge auch eine Plakette?
Ja, auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette, wenn Sie in die Umweltzone fahren möchten.
Wie kann man aus dem Ausland eine Plakette bestellen?
Aus dem Ausland können die Plaketten online bei den technischen Überwachungsvereinen DEKRA, GTÜ und TÜV bestellt werden. Nähere Informationen gibt es auf den Internetseiten dieser Organisationen.
Brauchen Quads und Trikes eine Plakette?
Quads, die als "Pkw" zugelassen sind, benötigen eine Plakette. Ist Ihr Quad als „Motorrad“ oder „land- und forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen, brauchen Sie keine Plakette. Trikes sind dreirädrige Fahrzeuge und benötigen keine Plakette.
Gibt es Ausnahmen für Wohnmobile?
Nein, für Wohnmobile gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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