Wohnsitz anmelden oder ummelden
Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.
Beschreibung
Der Online-Service ist nur für den Hauptwohnsitz und nicht für den Nebenwohnsitz verfügbar. Sie müssen persönlich vorbeikommen oder Sie können sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- Der Einzug in die Wohnung ist bereits erfolgt. Eine Anmeldung mit einem Datum, das in der Zukunft liegt, ist rechtlich nicht möglich.
- An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in München anmelden.
- Bei mehreren Wohnungen in Deutschland: Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
- Bei Familien: Es reicht aus, wenn eine meldepflichtige Person zur Anmeldung ins Bürgerbüro kommt.
- Bei Minderjährigen bis 16 Jahre: Ist die Person meldepflichtig, in deren Wohnung die/ der Minderjährige einzieht.
- Bei Betreuungen: Betreuer*innen, die eine entsprechende Betreuungsvollmacht mit Aufenthaltsbestimmung und Einwilligungsvorbehalt haben, müssen die betreute Person anmelden.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers/Eigentümers über den Bezug der Wohnung. Die Vorlage einer Bestätigung in selbstverfasster Form reicht nur aus, wenn darin sämtliche notwendigen Angaben enthalten sind:
- Anschrift der Wohnung
- Vollständiger Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Sollte der Wohnungsgeber nicht gleichzeitig der Eigentümer der Wohnung sein, ist zusätzlich der Name des Eigentümers anzugeben.)
- Einzugsdatum
- Die Namen sämtlicher meldepflichtiger Personen
- Sollte Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung nicht oder noch nicht vorliegen, können Sie eine Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung abgeben.
- Wenn München der Hauptwohnsitz ist: Personalausweis und bei Zuzug nach München Reisepass (falls vorhanden) zur Aktualisierung der Anschrift/ Wohnort mitbringen.
- Adressänderung in den Fahrzeugpapieren
- Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen und ein Fahrzeug haben, bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und den Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über eine gültige Hauptuntersuchung mit.
- Wenn Sie neu nach München ziehen und ein Fahrzeug ummelden wollen, beachten Sie bitte die Informationen der Kfz- Zulassungsbehörde: „ Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München"
- Falls die Anmeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt: Eine Vollmacht, die folgende Bereiche umfasst: melderechtliche Angelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Behördenangelegenheiten (das gilt auch für Vorsorgevollmachten), Ausweisdokumente aller berechtigten Personen.
Fragen & Antworten
Ja, die Ummeldung ist erforderlich.
Solange Sie in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden.
Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung (innerhalb der Zweiwochenfrist) erst nach Ablauf von drei Monaten.
Wenn Sie aktuell in Deutschland gemeldet sind und in ein Krankenhaus, in ein Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuungpflegebedürftiger oder behinderter Menschen dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden.
Das Kind ist von dem Elternteil anzumelden, bei dem es tatsächlich wohnt. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht erforderlich.
Die Hauptwohnung ist dabei die vorwiegend benutzte Wohnung des Kindes. Im Zweifel kommt es auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen an, beispielsweise Schule, Kindergarten, Sportverein. Die andere Wohnung ist als Nebenwohnung anzumelden.
Nein, das deutsche Melderecht ist getrennt von der Wohnsituation im Ausland (egal ob EU-Ausland oder andere Länder) zu betrachten. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, so ist dies nach deutschen Melderecht auch Ihr Hauptwohnsitz.
Haben Sie dieses Schreiben nicht erhalten oder finden es nicht mehr, nutzen Sie bitte das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter folgendem Link: https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html. damit Ihre Steueridentifikationsnummer erneut übersandt wird.
Voraussetzung für den Erhalt des Mitteilungsschreibens sind möglichst vollständige und genaue Angaben (zum Beispiel vollständige Vor- und Familiennamen angeben, konkrete detaillierte Adresszusätze wie Gebäudeteile benennen; deutliche Beschriftung des Briefkastens für die Postzustellung) zu Ihrer Wohnanschrift bei der Anmeldung.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-49401
Adresse
Orleansstraße 50
81667 München
Nur nach Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze