Wohnungsgeberbestätigung online einreichen
Sie sind Wohnungsgeber*in (Eigentümer*in) und wollen eine Wohnungsgeberbestätigung online einreichen? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Als Wohnungsgeber*in, Eigentümer*in (wohnungsgebende Person) sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieter*in, Untermieter*in, Eigentümer*in) innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
- Ihre elektronische Indentifizierungsfunktion ist aktiv
- Sie besitzen die AusweisApp2 oder in entsprechendes Gerät
Rechtliche Grundlagen
§ 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
Fragen & Antworten
Ja, da auch hier eine neue Wohnung bezogen wird.
Ja, auch hier müssen Sie für sich selbst eineWohnungsgeberbestätigung ausfüllen.
Ja, nutzen Sie dafür bitte dieses Formularund senden Sie dieses per Post an:Bürgerbüro München,Ruppertstraße 19, 80466 München oder per Mail an:buergerbuero-wohnungsgeber@muenchen.de
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