Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzungen
- in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen oder
- mit einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss seit zwei Jahren ununterbrochen eine dem Abschluss angemessene Beschäftigung in Deutschland ausgeübt oder
- eine im Ausland erworbene qualifizierte Berufsausbildung sowie seit drei Jahren ununterbrochen eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausgeübt.
- innerhalb des vergangenen Jahres vor Beantragung der Aufenthaltserlaubnis keine öffentlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt bezogen (hiervon ausgenommen sind Kosten für Unterkunft und Heizung)
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum
- Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen
- Sie haben die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht
- Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert
- Sie haben keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen und unterstützen diese auch nicht
- Sie wurden nicht wegen einer in Deutschland begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt; Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, bleiben grundsätzlich außer Betracht
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass oder Passersatz
- ein biometrisches Passfoto
- Krankenversicherungsnachweis (Versichertenkarte oder Mitgliedsbescheinigung) von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
- Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung (Einkommensnachweise)
- Mietvertrag
- Zeugnis oder Zertifikat über den Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums beziehungsweise Nachweis der qualifizierten Beschäftigung in den letzten zwei beziehungsweise drei Jahren
- Zertifikat über mindestens ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B 1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen (nur erforderlich, wenn die qualifizierte Berufsausbildung oder das Hochschulstudium nicht in Deutschland erfolgreich abgeschlossen wurde)
- Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
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Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
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