Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Beschreibung
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat mit Chip. Darin sind die aufgedruckten Personaldaten, das Lichtbild und die Fingerabdrücke digital abgelegt.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihren Personalausweis einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können den Aufkleber bei uns bestellen, wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/233-96000 an oder benutzen Sie das Kontaktformular.
Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen.
Eine Ausnahme gibt es nur für Bundesbürger, die im Ausland leben, sich zu Besuch in München aufhalten und zwingend einen Ausweis brauchen. In diesem Ausnahmefall können Sie keinen Termin in einem Bürgerbüro buchen, da die Sachbearbeitung zentral erfolgt. Für Informationen zur Antragstellung und Terminvereinbarung (nur in diesem Ausnahmefall) benutzen Sie das Kontaktformular.
Die Ausweisbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung als auch die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag ohne Zustimmung des/ der Sorgeberechtigten stellen.
Auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines Personalausweises möglich.
Wird erstmal ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen. Dies ist auch erforderlich, wenn das aktuelle Aussehen des Kindes vom Foto im bisherigen Ausweisdokument abweicht.
Einen Personalausweis für Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Das Kind muss bei Antragstellung immer anwesend sein.
Leben beide Elternteile mit dem Kind zusammen, reicht es, wenn ein Elternteil mit der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorspricht.
Leben sorgeberechtigte Eltern getrennt, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.
Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, kann dieser den Personalausweis ohne die Zustimmung des anderen Elternteils beantragen, unabhängig davon, ob die Eltern getrennt oder zusammen wohnen.
Gültigkeit der Personalausweise
- Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate
Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.
Hinweise zur Abholung
Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises online abfragen. Für die Abholung in der Rupperstraße benötigen Sie einen Termin.
Die Aushändigung kann an den Antragstellenden oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich).
Bei Antragstellenden ab 16 Jahren benötigen auch Sorgeberechtigte eine Vollmacht zur Abholung.
Für die Abholung können SIe optional auch ein entsprechend bevollmächtigstes Dienstleistungsunternehmen Ihrer Wahl engagieren.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (zum Download erhältlich)
- die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Fragen & Antworten
Mit der Online- Ausweisfunktion können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele Passwörter und Benutzernamen merken.
Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz einfach und bequem online unterzeichnen.
Auf die biometrischen Daten können bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Ja, der Personalausweis soll die aktuelle Adresse wiedergeben. Dazu kommt ein amtlicher Adressaufkleber auf die Rückseite des Personalausweises. Beim elektronischen Zusätzlich wird die Adresse im Chip des Personalausweises aktualisiert. Für die Adressänderung muss dieser im Original vorgelegt werden.
Nein, zum 29.12.2023 wurde der Online-Service "Pin-Rücksetz- und Aktivierungsdienst" im Personalausweisportal vom Bundesministerium des Innern und für Heimat eingestellt. Zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion müssen Sie persönlich mit dem Personalausweis in einem Bürgerbüro vorsprechen.
Nein, zum 29.12.2023 wurde der Online-Service "Pin-Rücksetz- und Aktivierungsdienst" im Personalausweisportal vom Bundesministerium des Innern und für Heimat eingestellt. Zum Zurücksetzen der Pin müssen Sie persönlich mit dem Personalausweis in einem Bürgerbüro vorsprechen.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihren Personalausweis einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können ihn bei uns bestellen, wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/233-96000 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: buergerbuero.kvr@muenchen.de
Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Nähere Informationen finden Sie unter der Leistung „Befreiung von der Ausweispflicht".
Eine telefonische Beratung können Sie unter den Telefonnummern 089/233-45249 oder 089/233-45250 erhalten.
Die Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
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Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße
Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 130141833
Adresse
Leonrodstraße 21
80634 München
Montag 7.30 – 13 Uhr
Dienstag 8.30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 13 Uhr
Donnerstag 8.30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag 7.30 – 13 Uhr
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze