Personalausweis oder Reisepass abholen
Sie wollen für sich oder andere Personen, nur mit Vollmacht, einen Personalausweis oder/ und Reisepass abholen? Dann müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online oder über das Servicetelefon des Bürgerbüros in dem Bürgerbüro, in dem Ihr Ausweisdokument zur Abholung bereit liegt.
Den Abholort finden Sie auf Ihrem Abholschein, den Sie bei der Antragstellung erhalten haben.
Sie können die Ausweisdokumente auch von einer anderen Person abholen lassen (Vollmacht zum Download erhältlich). Diese Person benötigt von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und ihr eigenes gültiges Ausweisdokument.
Für die Abholung eines Personalausweises muss die bevollmächtigte Person mindestens 16 Jahre alt sein, für die Abholung eines Reisepasses mindestens 18.
Für den Personalausweis erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen PIN/ PUK/ Sperrkennwortbrief. Die Abholung eines Personalausweises mit Vollmacht ist nur möglich, wenn Sie den PIN/ PUK/ Sperrkennwort-Brief erhalten haben und dies in der Vollmacht bestätigen.
Haben Sie den PIN/ PUK/ Sperrkennwort-Brief nicht erhalten, müssen Sie den Personalausweis persönlich abholen.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Abholschein
- bisherige Ausweisdokumente, falls vorhanden (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Dokumente)
- gegebenenfalls vollständig ausgefüllte Vollmacht zur Abholung
- gegebenenfalls Zustimmungserklärungen, Entscheidung zum Sorgerecht und anders (wenn auf dem Abholschein angegeben)