Personalausweis oder Reisepass abholen

Bevor Sie für sich oder andere Personen einen Personalausweis oder/ und Reisepass abholen, müssen Sie folgendes wissen.

  • Für die Abholung in den Bürgerbüro-Außenstellen (Orleansplatz,Leonrodstraße, Riesenfeldstraße, Forstenrieder Allee, Pasing) benötigen Sie keinen Termin.
  • Für die Abholung in der KVR-Zentrale, Ruppertstraße 19A, müssen Sie einen Termin online oder über das Servicetelefon 233-96000 vereinbaren.

Voraussetzungen

Auf Ihrem Abholschein steht, wo Ihr Ausweisdokument abgeholt werden kann.

Bevor Sie sich zur Abholung auf den Weg in eine Bürgerbüro-Außenstelle machen oder einen Termin im Bürgerbüro an der Ruppertstraße 19A buchen, prüfen Sie bitte telefonisch oder im Internet, ob der Personalausweis oder Reisepass abholbereit ist. Die Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Abholschein.

Benötigte Unterlagen

  • Abholschein
  • bisherige Ausweisdokumente, falls vorhanden (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Dokumente)
  • gegebenenfalls vollständig ausgefüllte Vollmacht zur Abholung
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärungen, Entscheidung zum Sorgerecht und anders (wenn auf dem Abholschein angegeben)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Gebühr wurde in der Regel bereits bei Antragstellung bezahlt.

Sollte dies nicht geschehen sein, betragen die Gebühren:

  • Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro

  • Personalausweis über 24 Jahren: 37 Euro

  • Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro

  • Reisepass über 24 Jahren: 70 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Sie können die Ausweisdokumente auch von einer anderen Person abholen lassen (Vollmacht zum Download erhältlich). Diese Person benötigt von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und ihr eigenes gültiges Ausweisdokument.

Für die Abholung eines Personalausweises muss die bevollmächtigte Person mindestens 16 Jahre alt sein, für die Abholung eines Reisepasses mindestens 18.


Für den Personalausweis erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen PIN/ PUK/ Sperrkennwortbrief. Die Abholung eines Personalausweises mit Vollmacht ist nur möglich, wenn Sie den PIN/ PUK/ Sperrkennwort-Brief erhalten haben und dies in der Vollmacht bestätigen.

HabenSie den PIN/PUK/ Sperrkennwort-Brief nichterhalten, müssen Sie den Personalausweis persönlich abholen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Pasing

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Pasing

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-46544

Adresse

Landsberger Straße 486
81241 München

Montag 7.30 bis 13 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 13 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr

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