Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche nach dem Studium

Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums haben (ehemalige) Studierende die Möglichkeit, in Deutschland bleiben zu können und ihren Aufenthalt als Selbständige(r), Beschäftigte(r), als Hochqualifizierte(r) oder InhaberIn einer Blauen Karte EU zu verfestigen

Gültigkeitsdauer:
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche wird für höchstens 18 Monate erteilt, eine Verlängerung darüber hinaus ist zum selben Zweck nicht möglich. Ist die Finanzierung nicht für den gesamten Zeitraum gesichert, kann die Aufenthaltserlaubnis kürzer befristet werden.

Beschäftigungsmöglichkeiten:
Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche dürfen Sie arbeiten. Sie können auch Tätigkeiten (selbständig oder unselbständig) ausüben, die nicht ihrem Studienabschluss entsprechen. Außerdem können Sie an einer beruflichen Weiterbildung (Praktikum, Facharztweiterbildung) teilnehmen.

Hinweis:
Nach dem Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie Ihre Beschäftigung nur dann fortführen, wenn Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit haben. Ihre Tätigkeit muss dann Ihrer Hochschulqualifikation entsprechen und entsprechend entlohnt werden.

Angemessener Arbeitsplatz
Ihre Tätigkeit muss üblicherweise einen akademischen Abschluss voraussetzen. Außerdem ist es wichtig, dass die mit Ihrem Studium erworbenen Kenntnisse benötigt werden und Sie für Ihre Arbeit die entsprechende Bezahlung erhalten. Erst dann gilt der Arbeitsplatz als angemessen.

Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die selbständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse haben.


Zweckwechsel
Sobald Sie einen, Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, Beschäftigung oder für Hochqualifizierte oder eine Blaue Karte EU beantragen. Über die Vor- und Nachteile eines vorzeitigen Zweckwechsels des Aufenthaltes informieren wir Sie gerne im Einzelfall.

Niederlassungserlaubnis
Während Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche haben, können Sie keine Niederlassungserlaubnis bekommen.

Erfolgreiche Hochschulabsolventen haben nach der Aufenthaltserlaubnis zum Studium einen Rechtsanspruch, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu bekommen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Ziel ist es, eine der Hochschulqualifikation angemessenen Arbeitsstelle zu finden.


Voraussetzungen

  • Erwerb eines deutschen Hochschulabschlusses
  • allgemeine Erteilungsvoraussetzung (§5 AufenthG)
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • gültige Aufenthaltserlaubnis zum Studiums

Als Studium werden auch postgraduierten Studiengänge oder eine Promotion gesehen, sofern diese einen akademischen Grad nach den Landeshochschulgesetzen verleihen (etwa Bachelor, Master, Diplom, Magister). Demzufolge kann auch in diesen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Pass oder Passersatz
  • ein biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
  • gültige Aufenthaltserlaubnis zum Studium
  • Studienabschluss; Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung der Hochschule über den erfolgreichen Abschluss
  • Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte) von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Die Versicherung muss mindestens sechs Monate gültig sein. Eine Reisekrankenversicherung reicht nicht aussicherung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt hierzu.
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts: Sperrkonto einer deutschen Bank über mindestens 10.332 Euro oder eine Verpflichtungserklärung/ Stipendiumsbescheinigung/ notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Aufenthaltes den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern der letzten drei Monate
  • Arbeitsplatzangebot (sofern schon vorhanden)
  • Arbeitsvertrag (Entwurf), Stellenbeschreibung

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Ersterteilung: bis 100 Euro
Verlängerung: bis 96 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 16 Abs. 5 AufenthG

Fragen & Antworten

Im Rahmen der selbständigen und unselbständigen Tätigkeit müssen die allgemeinen arbeits- und gewerberechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche wird im direkten Anschluss an Ihren Studienabschluss erteilt. Die Höchstdauer von 18 Monaten errechnet sich ab dem Zeitpunkt Ihres Hochschulabschlusses (Aushändigung des Abschlusszeugnisses). Um die Vorzüge dieser Aufenthaltserlaubnis vollständig nutzen zu können, empfehlen wir daher, diese unmittelbar nach dem Hochschulabschluss zu beantragen, auch wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studium vielleicht noch einige Monate gültig ist.

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