Freischankfläche beantragen
Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb haben, können Sie eine Freischankfläche beantragen.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen (wie etwa die Zustimmung des Bezirksausschusses und die Gegebenheiten vor Ort) können Sie eine Freischankfläche für Ihren gastronomischen Betrieb beantragen. Kontaktieren Sie dafür bitte die zuständige Bezirksinspektion, diese berät Sie zu den in Frage kommenden Flächen.
Voraussetzungen
- bei Gewerbebetrieben mit baurechtlicher Nutzungsgenehmigung als Gaststätte
- an Straßenzügen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Kilometer pro Stunde und in Tempo 30 Zonen, sofern zwischen Gehweg und Parkstand kein Radweg liegt
- an Straßenzügen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 Kilometer pro Stunde, sofern zwischen Parkstand und Fahrspur ein Radfahrstreifen verläuft
- außerhalb von 5 Metern vor und hinter Straßeneinmündungen und Kreuzungen
- außerhalb von 5 Metern vor und nach Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Bahnübergängen und Bushaltestellen
- auf Bereichen nicht direkt vor einer Grundstücksein- und ausfahrt sowie an einer schmalen Fahrbahn auch nicht einer solchen gegenüber
- außerhalb des Fahrraums von Schienenfahrzeugen
Benötigte Unterlagen
- Maßstabsgetreuer Plan 1:100, aus dem die neu beantragte Fläche beziehungsweise die Erweiterung hervorgeht
- Fotos der beantragten Fläche, die die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Stellfläche und der unmittelbaren Umgebung erkennen lassen