Fleischhygiene (Kontrollen)

Durch amtliche Kontrollen wird sichergestellt, dass nur Fleisch, das gesundheitlich und qualitativ einwandfrei ist, zu den Verbraucher*innen gelangt.

Beschreibung

Amtliche Tierärzt*innen, amtliche Fachassistent*innen und Hilfskräfte der amtlichen Fleischuntersuchung überwachen und kontrollieren zugelassene Fleischhygienebetriebe auf dem Schlachthofgelände und im übrigen Stadtgebiet von München. Dazu zählen Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühl- und Gefrierhäuser.

Das amtliche Personal führt die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Stadtgebiet München durch.

Trichinenuntersuchung

Die Trichinenuntersuchungsstelle der Landeshauptstadt München wurde zum 31. Dezember 2025 endgültig geschlossen.

Jäger*innen mit Wohn- und/oder Erlegeort im Stadtgebiet München können ihre Tiere jedoch weiterhin untersuchen lassen. Bitte beachten Sie, welche Möglichkeit auf Sie zutrifft:

  • Die Trichinenprobe (nur Wildschwein / Dachs; Aufgabenübertragung Trichinenprobenahme muss vorliegen) muss von einer sachkundigen Person entnommen und an das zuständige Labor versendet werden. Die frankierten Versandpäckchen werden mit der den Wildmarken/Wildursprungsscheinen ausgehändigt. Die Rückmeldung über den Befund wird direkt an die beauftragende Person übermittelt.
  • Das amtliche Personal entnimmt in den sonstigen Fällen die Trichinenprobe. Die Probenahme in der Dienststelle, die Einsendung der Probe sowie die Information über den Befund erfolgen über die Dienststelle. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung mindestens einen Werktag im Voraus erforderlich ist.

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

Gebührenerhebung für amtliche Kontrollen/Untersuchungen

Trichinenuntersuchung
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Stadt München.
13,69 € (Labor Spranger)

Schlachttier- und Fleischuntersuchung
7,69 € pro Rind (monatliche Abrechnung)

Zusätzlich:
20 € Pauschale für Praktikant*innen
(inkl. Hygienekleidung, Haarnetze, Gummihandschuhe und Ohrstöpsel)

Exportzeugnisse
65 € pro Stunde
(inkl. Kontrolle sowie Erstellung/Büroaufwand)

Fleischhygienekontrollen
15 € pro angefangene Viertelstunde
(inkl. Kontrolle + Büroaufwand)

Zusätzlich:
0,30 € pro Kilometer
(Fahrt zum Betrieb)

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Labor Spranger
Lindberghstraße 9
85051 Ingolstadt

Bitte legen Sie bei der Trichinenprobe den Wildurspungsschein bei. Zudem bitten wir um Beachtung, dass die Kontaktdaten auf den Wildurspungsschein angegeben werden müssen.

Verwaltung: Telefon 089 233 736327, 089 233 7363328 oder 089 233 736389

Bereich amtliche Fachassistenzen, Trichinenuntersuchung: Telefon 089 233 736331

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EU) 2017/625

Verordnung (EU) 2019/624

Verordnung (EG) 853/2004

Kontakt

Veterinäramt

Post

Veterinäramt

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Thalkirchner Straße 106
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

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Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

In bestimmten Fällen braucht man für das Halten, Züchten, die Ausbildung oder den Handel von Tieren eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.

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Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden.