Fischereischein beantragen

Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein. Voraussetzung ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Beschreibung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Der Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, müssen Sie sich vor Ort informieren, ob ihr bayerischer Fischereischein dort anerkannt wird. Haben Sie Ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben, dann gilt dieser in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.

Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.

Fischereischein für Touristen:
Die Erteilung eines Jahres-Fischereischeines ist nur für Personen möglich, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu haben (Touristen). Dazu müssen sie glaubhaft nachweisen, dass sie in ihrem Herkunftsland die Befugnis zur Fischereiausübung haben (gegebenenfalls mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung).

Verlängerung:
Einen auf fünf Jahre befristeten Fischereischein können Sie verlängern lassen. Für die Verlängerung brauchen Sie – Fotos ausgenommen – die gleichen Unterlagen wie bei Ihrem Erstantrag.

Hinweise bei  Verlust des Fischereischeins:
Wenn Sie Ihren Fischereischein verloren haben, sollten Sie uns dies unverzüglich melden. Ist der verlorene Fischereischein schon abgelaufen, können Sie einen neuen Fischereischein beantragen. Ist er noch gültig, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Anmerkung zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern:
Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Durchführung des Prüfungsverfahrens wurde dem Landesfischereiverband Bayern e. V. übertragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Fischerprüfungen anderer Bundesländer anerkannt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Prüfungszeugnis (Original sowie eine Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass (nur Kopie)
  • 2 aktuelle Passfotos, ca. 35 x 45 mm
  • Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
    Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise (nur Kopie)
Müssen Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

3 bis 4 Wochen

Gebührenrahmen

Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.

14 - 22 Jahre: 300 Euro
23 - 27 Jahre: 288 Euro
28 - 32 Jahre: 256 Euro
33 - 37 Jahre: 224 Euro
38 - 42 Jahre: 192 Euro
43 - 47 Jahre: 160 Euro
48 - 52 Jahre: 128 Euro
53 - 57 Jahre:   96 Euro
58 - 62 Jahre:   64 Euro
63 - 67 Jahre:   32 Euro

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40 Euro.

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