Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern

Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.

Beschreibung

Aufgaben/ Pflichten:

  • Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände sowie die Ausübung der Fischerei regeln
  • Feststellung, Verhütung, Unterbindung und Mitwirkung bei der Verfolgung einschlägiger Verstöße, die mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind
  • Anzeige von Fischsterben
  • Sichtbares Tragen eines Dienstabzeichens bei Tätigkeitsausübung
  • Vorlage des Dienstausweises bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen, sofern aus Sicherheitsgründen zumutbar
  • Ausstellen von Bescheinigungen sichergestellter Sachen

Befugnisse:

  • Anhalten und Betreten von Wasserfahrzeugen, von denen aus Fischfang betrieben wird
  • Betreten von Grundstücken (nicht Wohnungen und Hausgärten) bei dienstlichem Einschreiten
  • Befahren von Gewässern (gegebenenfalls mit gesonderter Genehmigung)
    • bei Personen, die auf, an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden
    • Identitätsfeststellung
    • Überprüfung des Fischereischeins/ Jugendfischereischeins und Erlaubnisscheins
    • Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte und der gefangenen Fische (auch in Fahrzeugen) sowie der Fischbehälter
  • bei Verdacht einer Zuwiderhandlung zwecks deren Verhütung oder Unterbindung
    • Identitätsfeststellung
    • Platzverweisung
    • Sicherstellung von Fischen und anderen Sachen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften verwendet wurden oder verwendet werden sollen.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • persönliche Eignung (Führungszeugnis, gegebenenfalls gesondertes Gutachten)
  • fachliche Eignung (Eignungstest bei der bayerischen Landesanstalt für Fischerei Starnberg)
  • gültiger Fischereischein

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag
  • zwei aktuelle Passfotos, etwa 35 x 45 Millimeter
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Bestätigung über den bestandenen Eignungstest der bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg
  • Kopie des gültigen Fischereischeins

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bis zu vier Wochen.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Artikel 64, 71 und 72 des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG).

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