Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

Beschreibung

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich ummelden. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz in einem der Bürgerbüros anmelden, können Sie auch gleichzeitig Ihre Fahrzeugpapiere berichtigen lassen.

Haben Sie Ihre Wohnadresse bereits umgemeldet, Ihre Fahrzeugpapiere jedoch nicht, dann können Sie das mit Ihrer Online-Ausweis-Funktion ganz bequem von zu Hause aus erledigen.

Haben Sie Ihre PIN für Ihre Online-Ausweis-Funktion nicht mehr, so können Sie sich in jedem Bürgerbüro eine neue PIN vergeben lassen, oder Online beantragen.

Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
Um das Fahrzeug persönlich vor Ort umzumelden, brauchen Sie einen Termin

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
    Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges beachten.

Wichtig für die Online-Nutzung:

Es ist egal, ob Sie innerhalb München umziehen oder nach München ziehen. Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat und dem elektronischen Aufenthaltstitel muss die neue Anschrift auf dem Ausweischip aktualisiert werden.

Möchten Sie Ihr Fahrzeug Online ummelden, dann benötigen Sie:

Internet, Technik und Nutzerkonto

  • stabile Internetverbindung
  • aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
  • Personalausweis mit Online-Funktion
  • Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
  • ​elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)​
  • BayernID- oder BundID-Nutzerkonto  oder privatem ELSTER-Zertifikat
  • soll das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet werden: ELSTER Unternehmenskonto
  • Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)

Möchten Sie Ihre Adresse in Ihren Fahrzeugpapieren vor Ort ändern. dann brauchen Sie einen Termin an Ihrer gewünschten Anlaufstelle. dazu lesen Sie bitte den Abschnitt Voraussetzungen und benötigte Unterlagen für die Zulassungsbehörde vor Ort" unter Fragen & Antworten.

Benötigte Unterlagen

Onlinefähige Fahrzeugdokumente

  • zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
  • zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
  • bisherige Kennzeichenschilder mit Sicherheitscode (zu erkennen an dem QR-Code neben dem Landeswappen) - wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist und Sie ein anderes Kennzeichen möchten

​Haben Sie sich vorab bereits ein Kennzeichen reserviert:

  • Reservierungspin

  • eVB von Ihrer Kraftfahrzeug-Versicherung
    (nur bei Halterwechsel erforderlich)
  • IBAN für die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer 
    (nur bei Halterwechsel erforderlich)
  • falls sie eine neue HU haben - die "Express-Abrufnummer" vom Prüfbericht

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Online-Antragstellung dauert in der Regel nur ein paar Minuten. Sie bekommen nach der Bezahlung Dokumente zum sofortigen Download bereitgestellt. Diese müssen Sie Downloaden.

Für ein "sofortiges Losfahren" müssen sie zwingend den vorübergehenden Zulassungsnachweis ausdrucken und hinter Ihre Windschutzscheibe gut lesbar legen. Dieser ist vom Tag des Online-Zulassungsantrag an 10 Tage gültig. In diesem Fall bekommen Sie Ihre Dokumente (ZBI, ZBII, Stempelplaketten bei neuem Kennzeichen) innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ist ein "sofortiges Losfahren" nicht möglich erhalten Sie Ihre Dokumente innerhalb der nächsten 3 Tage zugesandt.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kontaktangaben zum Kontakt richtig sind. Bei Unstimmigkeiten oder Nachfragen wird sich die Zulassungsstelle auf jeden Fall mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Gebührenrahmen

Online-Gebühr: Online-Zahlung / Kreditkarte / EC-Karte möglich
mir Beibehalt des Kennzeichens: ab 17,80 Euro
mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: ab 19,80 Euro

vor-Ort-Gebühr: nur mit EC-Karte / Barzahlung
mit Beibehalt des Kennzeichens: ab 24,20 Euro
mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: ab 27,10 Euro

Wunschkennzeichen: 12,80 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Voraussetzungen vor Ort:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.

benötigte Unterlagen vor Ort:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist es auch möglich, statt des Originalausweises auch eine Kombination aus einer Kopie des Ausweises und einer Kopie des Führerscheines vorzulegen, wenn der Führerschein ein Lichtbild und eine Unterschrift enthält und Sie in München gemeldet sind.
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung),
    nur erforderlich bei Halterwechsel
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
    (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
    nur erforderlich bei Halterwechsel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
  • (Wunsch)Kennzeichen, siehe „Fragen & Antworten“.

Wer in einen anderen Zulassungsbereich umzieht, ist verpflichtet sein Fahrzeug unverzüglich umzuschreiben. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.
Sie können Ihr Fahrzeug online ummelden, persönlich vor Ort (nur mit Termin möglich) oder zusammen mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes.

 

Wenn der Aufenthalt in der anderen Stadt maximal drei Monate dauert,  muss das Fahrzeug nicht umgeschrieben werden. Es ist aber erforderlich, die eigene Zulassungsbehörde (dort, wo das Fahrzeug zugelassen wurde) über den vorübergehenden anderen Wohnsitz zu informieren.

Wenn wir Ihren Zulassungsantrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Zulassungsantrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie  wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.

Wenn Sie von einem anderen Zulassungsbezirk in die Stadt München umziehen, dürfen Sie bei der Umschreibung das Kennzeichen behalten, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzugs angemeldet ist. Die Kennzeichen müssen Sie in diesem Fall nicht mitbringen. Ist dies nicht der Fall, sind die Kennzeichen vorzulegen. Nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das Kennzeichen wieder der ehemals zuständigen  Zulassungsbehörde zurückgegeben.

Behalten des Kennzeichens bei Erwerb: Wenn Sie das bisherige Kennzeichen des letzten Fahrzeughalters übernehmen möchten, muss das Fahrzeug noch angemeldet sein. Sie müssen die Kennzeichen nicht mitbringen. Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits außer Betrieb gesetzt, kann das bisherige Kennzeichen leider nicht übernommen werden. Möchten Sie neue Kennzeichen und das Fahrzeug ist noch angemeldet, sind die Kennzeichen vorzulegen. Nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das Kennzeichen wieder der ehemals zuständigen Zulassungsbehörde zurückgegeben. 

Kfz-Zulassungsbehörde Eichstätter Str. 2:

  • Kfz-Zulassungsdienste und Händler erhalten ihren Service ausschließlich nur direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde (nicht in den Bürgerbüros)
  • geleaste / finanzierte Fahrzeuge, deren ZBII (Fahrzeugbrief) bei der Bank liegt, können auch nur direkt in der Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet werden (Sie müssen bei Ihrer Bank den Fahrzeugbrief anfordern und zur Kfz-Zulassungsbehörde schicken lassen)
  • Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (z. B. Fahrzeuge und Anhänger ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief) könne ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde umgeschrieben werden


Jedes Bürgerbüro in München
Sie können mit Ihrer Wohnsitzanmeldung gleichzeitig Ihre neue Adresse auch in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.


Online-Zulassungsbehörde
Rund um die Uhr, bequem von zu Hause aus können Sie Ihr Fahrzeug nach München ummelden. Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Vorgang geführt. Es wird alles erklärt, was Sie benötigen und wo Sie es finden. Für einen erfolgreichen Abschluss ("sofort losfahren") müssen Sie je nach An- / Ummeldeantrag einige Dokumente (vorläufiger Zulassungsnachweis, Zulassungsbescheid) herunterladen und ausdrucken. Sofort losfahren (ohne Stempelplaketten) dürfen Sie nur, wenn Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen sichtbar im Fahrzeug auslegen. Keine Sorge, falls nicht alles rund läuft. Die Zulassungsstelle wird sich im Falle von Rückfragen oder Unstimmigkeiten auf jeden Fall mit Ihnen in Verbindung setzen. Halten sie bitte daher Ihre Kontaktdaten aktuell.

Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Da die Landeshauptstadt München nicht für alle Fahrzeuge genügend Kennzeichenkombinationen zur Verfügung hat, dürfen PKWs ohne Zusatz "E" (Elektro) oder "H" (Historisch) oder mit einem Saisonzeitraum nur auf normale Kennzeichengrößen (M + 2 Buchstaben und 4 Zahlen, MUC + 1 Buchstaben und 4 Zahlen oder MUC + 2 Buchstaben und 3 Zahlen) zugelassen werden. Die Kennzeichenreservierung muss vom zukünftigen Halter vorgenommen oder in die Kennzeichenreservierung eingetragen werden.
Eine Kennzeichenreservierung wird nur mit identischen Halterdaten akzeptiert.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

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