Personalausweis

Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab einem Alter von 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

Beschreibung

Ihren Personalausweis müssen Sie immer persönlich vor Ort beantragen. Dafür brauchen Sie einen Termin im Bürgerbüro.

Ablauf und Dauer

  1. Termin vereinbaren und vorbereiten
    Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllen. Wenn ja, vereinbaren Sie einen Termin in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl. Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und bringen Sie sie zum Termin mit.
  2. Ausweis im Bürgerbüro beantragen
    Für die Beantragung müssen Sie selbst vorsprechen, Sie können keine Vertretung schicken. Das gilt auch für Minderjährige. Wenn Sie erstmalig einen Ausweis beantragen, muss außerdem ein Elternteil zum Termin mitkommen. Die Begleitung durch einen Elternteil ist auch notwendig, wenn Sie bereits als Kind einen Ausweis hatten, sich Ihr Aussehen aber stark verändert hat.
  3. Direktversand oder Abholung wählen
    Bei der Beantragung können Sie aussuchen, ob Sie Ihren Personalausweis später im Bürgerbüro abholen oder direkt per Post erhalten möchten. Die Abholung im Bürgerbüro ist kostenlos, der Direktversand per Post kostenpflichtig.
  4. Bearbeitungsstand online abfragen
    Die Bereitstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei dauert etwa 4 bis 5 Wochen. Beim Direktversand werden Sie per E-Mail benachrichtigt, wenn das Dokument fertig ist. Bei einer Abholung müssen Sie den Bearbeitungsstand online abfragen. Dazu haben Sie im Bürgerbüro einen Abholschein mit Ihrer Ausweisnummer erhalten. Geben Sie diese Nummer in der Online-Statusabfrage ein. Sie erhalten dann eine Auskunft, ob Ihr Ausweis abholbereit ist.
  5. Ausweis abholen oder per Post erhalten
    Wenn Sie bei der Beantragung den Direktversand gewählt haben, schickt Ihnen die Bundesdruckerei den Personalausweis zu Ihrem Hauptwohnsitz. Bei einer Abholung vor Ort können Sie einfach zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorbeikommen. In der Ruppertstraße ist auch eine Terminvereinbarung möglich.

Voraussetzungen

  • Ihre Hauptwohnung ist in München.
    Falls Sie in München nur zu Besuch sind und dringend einen Ausweis brauchen, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
  • Sie sind über 16 Jahre alt.
    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss eine sorgeberechtigte Person den Ausweis beantragen. Das betroffene Kind muss in jedem Fall auch anwesend sein. Mehr dazu finden Sie in den Fragen und Antworten.

Benötigte Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde im Original, Personalausweis oder Reisepass des begleitenden Elternteils
    • Bei Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen, gegebenenfalls Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Digitales biometrisches Passfoto
    Sie brauchen einen DataMatrix-Code von einem zertifizierten Foto-Dienstleister oder eine Aufnahme von einem Foto-Terminal im Bürgerbüro.
  • Weitere Unterlagen in Zweifelsfällen
    In seltenen Fällen sind weitere Unterlagen notwendig – zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit. Dann müssen Sie diese in einem weiteren Termin nachreichen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Bereitstellung durch die Bundesdruckerei: 4 bis 5 Wochen

Gebührenrahmen

  • Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro
  • Personen ab 24 Jahren: 46 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Passfoto am Foto-Terminal: 6 Euro
  • Direktversand per Post: 15 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wir können Ihnen bei Ihrem Termin direkt einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Der vorläufige Personalausweis ist für drei Monate gültig und kostet zusätzlich 10 Euro.

Für Kinder unter 16 Jahre können Sie einen Personalausweis beantragen, wenn Sie sorgeberechtigt sind und über den Aufenthalt des Kindes bestimmen dürfen. Das Kind muss in jedem Fall zum Antragstermin mitkommen.

  • Sie leben mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil und dem Kind zusammen? Dann können Sie mit dem Kind allein zum Termin kommen und müssen nur die Zustimmungserklärung und das Ausweisdokument des anderen Elternteils mitbringen.
  • Sie leben getrennt vom zweiten Elternteil, sind aber beide sorgeberechtigt? Dann können Sie den Personalausweis beantragen, wenn die Zustimmung des zweiten Elternteils vorliegt. Wenn das Kind bei Ihnen mit Hauptwohnung gemeldet ist, benötigen Sie in der Regel keine Zustimmung.
  • Sie sind allein sorgeberechtigt? Dann können Sie den Personalausweis ohne die Zustimmung des anderen Elternteils beantragen. 

Kinder ab 16 Jahren stellen selbst den Antrag. Wenn Ihr Kind vorher schon ein Ausweisdokument hatte, auf dem es gut zu erkennen ist, müssen Sie nicht zu Antragstermin mitkommen. Andernfalls muss ein Elternteil zur Bestätigung der Identität des Kindes dabei sein.

Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
Bei Personen über 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre.

Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat mit Chip. Auf dem Chip sind die aufgedruckten Personendaten, das Lichtbild und die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Jeder Personalausweis ist mit der Online-Ausweis-Funktion ausgestattet. Bei Personen ab 16 Jahren ist diese automatisch aktiviert. Bei der Antragstellung erhalten Sie einen Brief mit einer PIN, mit der Sie sich erstmalig in der AusweisApp anmelden können.

Personen unter 16 Jahren können die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen. Zum nachträglichen Einschalten der eID-Funktion ab 16 Jahren vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.

Mit aktivierter eID-Funktion können Sie sich im Internet digital ausweisen – zum Beispiel bei öffentlichen Stellen, Banken oder Versicherungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Personalausweisportal.

Wenn Sie sehbeeinträchtigt sind, können Sie für Ihren Personalausweis einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können den Aufkleber bei uns bestellen, wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen oder abholen. Um nachträglich einen Aufkleber zu erhalten, rufen Sie beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089 233-96000 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an buergerbuero.kvr@muenchen.de

Besonders beeinträchtigte Personen können sich in Ausnahmefällen von der Ausweispflicht befreien lassen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite zur Befreiung von der Ausweispflicht.

Kontakt

Bürgerbüro Pasing

Post

Bürgerbüro Pasing

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-46544

Adresse

Landsberger Straße 486
81241 München


Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Einschalten eID-Funktion oder Änderung der PIN

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren oder die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte neu setzen.

Verlust oder Diebstahl Personalausweis

Wenn Ihnen der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.