Wohngeld – Mietzuschuss für Mietwohnungen

Sie haben wenig Einkommen und sind Mieter*in oder Heimbewohner*in? Dann können Sie Ihre Wohnkosten senken. Stellen Sie dazu einen Antrag auf Wohngeld.

Beschreibung

​Wohngeld unterstützt Haushalte mit wenig Einkommen bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Wohngeld können Sie als Mieter*in oder Heimbewohner*in (= Mietzuschuss) beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) in der Wohnung oder dem Heim haben.
 
Ihren Wohngeld-Antrag müssen Sie bei der Wohngeldstelle an Ihrem Wohnort stellen.

Tipp: Nutzen Sie den Wohngeldrechner, bevor Sie einen Antrag stellen. So sehen Sie sofort, ob und wie viel Wohngeld Sie pro Monat ungefähr bekommen (unverbindlich Angabe). Bitte geben Sie als Ort die Stadt München an, nicht den Landkreis München.

Voraussetzungen

​Ob Sie Wohngeld bekommen und in welcher Höhe, hängt ab von:

  • der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt (= Personen, mit denen Sie zusammenleben)
  • der Höhe der Miete beziehungsweise Wohnkosten
  • dem Einkommen Ihres Haushalts

Diese Übersicht gibt Ihnen eine erste Orientierung, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält.

​Wohngeld können Sie nicht bekommen:

  • wenn Sie Sozialleistungen beziehen, die auch Kosten der Unterkunft enthalten (zum Beispiel Leistungen nach dem SGB II / SGB XII)
  • wenn alle Personen im Antrag eine Ausbildungsförderung (zum Beispiel BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) bekommen oder grundsätzlich bekommen könnten
  • für eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz)

Benötigte Unterlagen

​Welche Unterlagen wir brauchen, hängt von Ihrem konkreten Einzelfall ab. Die folgende Auflistung ist daher gegebenenfalls nicht vollständig oder enthält Nachweise, die in Ihrem Fall nicht zutreffen. Wenn Sie Wohngeld online beantragen, erhalten Sie im Rahmen der Antragstellung eine persönliche Checkliste mit den benötigten Dokumenten.

  • Nachweise über das Einkommen Ihres Haushalts (alle Personen):
    zum Beispiel Verdienstbescheinigung, Lohn-/Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, Rentenbescheid inklusive letzter Änderungsmitteilung, letzter Einkommenssteuer-bescheid, Elterngeldbescheid, Krankengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, Unterhaltsvereinbarungen
  • Nachweise über Ihre Wohnkosten:
    zum Beispiel Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben, Mietzahlungsnachweis
  • Sonstige Nachweise:
    zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegegrad (Pflegegutachten)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Da viele Bürger*innen Wohngeld beantragen, kommt es aktuell leider zu sehr langen Bearbeitungszeiten.
 
Ihr Wohngeld erhalten Sie rückwirkend (Nachzahlung) ab dem Monat, in dem wir Ihren Antrag erhalten haben. Entscheidend ist also, wann Sie Ihren Antrag stellen. Trotz der langen Bearbeitungszeit geht Ihnen kein Geld verloren.
 
Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und schicken Sie alle nötigen Dokumente mit, damit wir schneller über Ihren Antrag entscheiden können. Wenn Angaben oder Unterlagen fehlen, müssen wir diese nachfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Gebührenrahmen

kostenfrei

Fragen & Antworten

​Nutzen Sie gerne den Online-Antrag. Hier sehen Sie direkt, welche Dokumente wir zur Bearbeitung Ihres Antrags brauchen, und können diese unkompliziert hochladen. Das hilft uns, Ihren Antrag schneller zu bearbeiten.

Alternativ können Sie Wohngeld auch mit dem Papierformular beantragen. ​​

Bitte achten Sie darauf alle Felder auszufüllen. Das Dokumenten-Symbol im Antragsformular zeigt Ihnen, wann wir einen Nachweis zu Ihren Angaben brauchen. Schicken Sie uns diese Dokumente bitte mit Ihrem Antrag zu. Postanschrift: Amt für Wohnen und Migration, Wohngeld, Werinherstraße 89, 81541 München.

Ihre Wohnkosten entsprechen der Miete, die Sie für Ihren Wohnraum zahlen (Bruttokaltmiete).

Dazu zählen nicht:

  • Heizkosten und Warmwasserkosten 
  • Energiekosten (Strom)
  • Mietkosten für eine Garage oder einen Stellplatz
  • Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Versorgung

Wir dürfen Ihre Wohnkosten aber nur bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigen (siehe nächste Frage).

Nach dem Gesetz dürfen wir Ihre Wohnkosten nur bis zu einer bestimmen Höhe berücksichtigen. Der Anteil Ihrer Wohnkosten, der über dem Höchstbetrag liegt, wirkt sich auf Ihren Wohngeldanspruch nicht aus.

In der Stadt München gelten für das Jahr 2025 folgende Höchstbeträge:

Anzahl Personen
Berücksichtigungsfähige
Wohnkosten maximal (in Euro)
1
696,20
2
844,80
3
1.004,60
5
1.341,20
für jede weitere Person zusätzlich
195,40


Die in der Tabelle genannten Beträge sind inklusive der Klimakomponente.

Beispiel: Sie wohnen allein und zahlen jeden Monat 900 Euro Miete (bruttokalt). Sie haben also Wohnkosten in Höhe von 900 Euro. Bei der Berechnung Ihres Wohngeldanspruchs können wir davon nur 696,20 Euro anerkennen.

Ihr Wohngeldbescheid gilt – abhängig von Ihrem Einkommen – für ein bis zwei Jahre. Er ist gültig ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben (Bewilligungszeitraum). Für diesen Zeitraum bekommen Sie Wohngeld.

Um das Wohngeld zu verlängern, müssen Sie einen neuen Wohngeldantrag stellen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag frühzeitig zu stellen. Damit vermeiden Sie lange Lücken im Mietzuschuss.

Antworten zu den häufigsten Fragen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Sie haben noch mehr Fragen – zum Wohngeld im Allgemeinen oder zu Ihrem Wohngeld-Antrag? Dann rufen Sie uns gerne an: 089 233 – 49250.

Ein Beratungsgespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ist nur mit Termin möglich.

Rufen Sie uns dazu unter 089 233-49250 an. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen und vereinbaren bei Bedarf einen Termin.

Rechtliche Grundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Fachbereich Wohngeld

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Fachbereich Wohngeld

Werinherstraße 89
81541 München

Adresse

Werinherstraße 87
81541 München

​Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie telefonisch (089 233-49250) anfragen:

Montag, Mittwoch, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr,

Mittwoch zusätzlich von 15 bis 17 Uhr

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