Kita-Kosten beantragen

Wenn Sie für das Kita-Jahr 2024/2025 einen Antrag auf Übernahme der Kita-Kosten stellen wollen, unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung vor Ort.

Beschreibung

Wird bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung) gestellt, so wird im Einzelfall geprüft, in welcher Höhe (Zuschuss oder volle Kostenübernahme) die Kosten übernommen werden können.

Antragstellung für das Kita-Jahr 2024/2025

Seit 14. März 2024 ist die zentrale Servicestelle Kita-Beiträge eingerichtet.

Ab sofort können Sie:

  • einen Online-Rechner zur Orientierung nutzen
  • einen Online-Antrag stellen
  • ​Termine online vereinbaren und dort
  • Anträge persönlich stellen

Voraussetzungen

Wichtiger Hinweis

Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob der Träger Ihrer Kita am Defizitmodell des Referates für Bildung und Sport(RBS) teilnimmt, da hier für die Befreiung von den Elternbeiträgen (Kita-Beitrag) besondere Regelungen gelten. Insbesondere kann bei Einrichtungen im Defizitmodell die Kita die Eltern direkt von den Beiträgen befreien, wenn die Familie einen Nachweis vorlegt, dass sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht oder einen München-Pass (gelb oder grau) besitzt. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über das Gesamteinkommen der Familie
  • Nachweise über die Ausgaben der Familie
  • Nachweis über das Sorgerecht
  • Bescheinigung der Kindertageseinrichtung
  • Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung

Für die genannten Einnahmen und Ausgaben müssen entsprechende Nachweise in Kopie eingereicht werden. Kontoauszüge reichen nicht aus.

Bei nichtselbständiger Tätigkeit reicht der Steuerbescheid nicht aus.

Hinweis:

Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder bei Bezug eines Kinderzuschlags ist die Vorlage des Bescheids über die Bewilligung dieser Leistung ausreichend. Weitere Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Einnahmen und Ausgaben) werden nicht benötigt.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wir sind bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund des erwarteten sehr hohen Arbeitsaufkommens kann dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Rechtliche Grundlagen

Jugendhilfe nach dem SGB VIII

Fragen & Antworten

Die Servicestelle steht allen Eltern, deren Kind ab dem Kita-Jahr 2024/2025 eine private Kita besucht oder zukünftig besuchen soll, offen.

Dort können Sie
- persönlich einen Antrag stellen,
- Antragsunterlagen für das Ausfüllen zuhause mitnehmen,
- Ihre Antragsunterlagen und die benötigten Nachweise abgeben,
- einen München-Pass beantragen.

Für das aktuelle Kita-Jahr 2023/2024 gelten andere Regelungen.

​Für Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Zentrale Gebührenstelle im Referat für Bildung und Sport der zentrale Ansprechpartner zum Thema Entgelte. Hier werden Eltern mit Kindern in städtischen Einrichtungen unter anderem zu den Ermäßigungsmöglichkeiten beraten.

Das Gesamteinkommen der Familie wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Von dem diese Grenze übersteigenden Einkommen müssen Sie 30 Prozent als Eigenanteil zu den Kita-Kosten einsetzen. Nähere Informationen zur Berechnung finden Sie hier.

Für eine erste Orientierung steht Ihnen unsere Online-Berechnung zur Verfügung.

Falls Sie zukünftig ein (wesentlich) geringeres Einkommen haben werden, so wird dies bei Vorlage entsprechender Nachweise berücksichtigt.

Die Wohnkosten werden nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen angesetzt.

Beachten Sie hierzu unser Infoblatt zur Berechnung des Eltern-Beitrags.

Bei einer selbstgenutzten Immobilie (Wohnungs- und Hauseigentum) treten anstelle der Miete die tatsächlich entstehenden Ausgaben, soweit sie die Höchstgrenzen (Mietobergrenzen) nicht übersteigen. Zu diesen Ausgaben zählen Darlehenszinsen und Kosten wie Grundsteuer, Hausmeister-/Verwalterkosten, Gebäudeversicherungen, und ähnliches. Tilgungsraten dienen der Vermögensbildung und können daher grundsätzlich nur angerechnet werden, wenn Zinsen und sonstige Ausgaben zusammen unter der Obergrenze liegen. Hier kann die Tilgung bis zur Höchstgrenze anteilig berücksichtigt werden.

Nein, nur das Kindergeld für das Kita-Kind.

Kredite können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden, wenn sie unabweisbar und angemessen sind und vor der Antragstellung bereits bestanden.

Diese Kosten können berücksichtigt werden.

Als Fahrtkosten können grundsätzlich nur die MVV-Kosten angesetzt werden. Nur wenn die Nutzung des MVV nicht möglich ist oder das Fahrzeug für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist, kann ein kilometerabhängiger Pauschbetrag berücksichtigt werden.

Grundsätzlich alle notwendigen Versicherungen wie

  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • private Kranken- und Pflegeversicherung, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
  • Lebensversicherung nur bei Selbständigen zur Altersvorsorge

Der errechnete Betrag wird nach Aufnahme des Kindes und der Erstellung des Bewilligungsbescheides direkt an die Kita ausbezahlt.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Servicestelle Kita-Beiträge

Adresse

Landsberger Straße 486
81241 München

Lagehinweis: Rathaus Pasing - Neubau

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:00 - 12:00
    13:00 - 16:00
  • Di. 08:00 - 12:00
    13:00 - 16:00
  • Mi. 08:00 - 12:00
    13:00 - 16:00
  • Do. 08:00 - 12:00
    13:00 - 16:00
  • Fr. 08:00 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

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