Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Beschreibung

In München ist die Untere Bauaufsichtsbehörde ein Teil der Lokalbaukommission (LBK).

Vor Bauantragstellung erhalten Sie Auskunft zu Ihren Fragen im Beratungszentrum der LBK.

Benötigte Unterlagen

Die Voraussetzung für einen rechtssicheren Genehmigungsbescheid ist ein Bauantrag mit vollständigen Unterlagen.

Bauanträge in Papierform einreichen

  • Versand auf dem Postweg:

Postanschrift:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission
Blumenstraße 28b
80331 München

  • Einwurf in Briefkästen
  • Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b: Der Briefkasten befindet sich am Nebeneingang in der Straße Unterer Anger unter den Arkaden. Diese Variante ist nur für Umschläge in normaler Briefkastengröße geeignet.

    Für fristgebundene Anträge, die kurzfristig abgegeben werden müssen, steht der Amtsbriefkasten der Stadt München zur Verfügung:

    Marienplatz 8
    Rathaus beim Pförtner
    Eingang am Fischbrunnen
    Tel. (089) 233 92988 oder 233 26421

  • Abgabe in der Einlaufstelle des Referats:

Sie können den Antrag auch hier abgeben:
Blumenstraße 28b (Hochhaus)
Zimmer 009, Erdgeschoss
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag
13 bis 15 Uhr

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Diese ist abhängig von der Art der baulichen Anlage sowie vom Genehmigungsverfahren.

Gebührenrahmen

Es entstehen Kosten. Die Höhe ist von der Baumaßnahme und vom Verfahren abhängig.

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Blumenstraße 28b
80331 München

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Beratungszentrum

Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag
9 bis 16 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr

Ähnliche Leistungen

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innen benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.