BAföG – Realschule ab Klasse 10

Sie besuchen die 10. Klasse der Realschule und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie die 10. Klasse einer Realschule besuchen, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

  • Wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen, besteht kein Anspruch.
  • Wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen, beträgt der Grundbedarf monatlich höchstens 666 Euro.
  • Wenn Sie bei bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis!) kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die 10. Klasse einer Realschule besuchen.
  • Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und
  • der Fahrtweg zur angestrebten Ausbildungsstätte ist mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückweg zusammen) vom Wohnsitz der Eltern beziehungsweise eines Elternteils entfernt. oder
  • Sie führen Ihren eigenen Haushalt und sind verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden.
  • oder
  • Sie führen Ihren eigenen Haushalt und waren verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden.
  • oder
  • Sie führen ihren eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen.
  • Das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt
  • Benötigte Unterlagen

    Folgende Dokumente müssen sie vorlegen:

    • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
    • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
    • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
    • Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
    • Mietvertrag in Kopie
    • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
    • Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
    • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern (falls für Sie zutreffend)

    Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

    Dauer & Kosten

    Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Fall zu Fall.

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn

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