BAföG – Berufsgrundbildungsjahr
Sie besuchen das Berufsgrundbildungsjahr und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?
Wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen, besteht kein Anspruch.
Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen, beträgt der Grundbedarf monatlich höchstens 632 Euro.
Voraussetzungen
- Sie müssen ein Berufsgrundbildungsjahr besuchen.
- Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und der Fahrtweg zur angestrebten Ausbildungsstätte ist mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückweg zusammen) vom Wohnsitz der Eltern bzw. eines Elternteils entfernt oder
- Sie führen Ihren eigenen Haushalt und sind verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder
- Sie führen Ihren eigenen Haushalt und waren verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder
- Sie führen ihren eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen
Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind, (Nachweis erforderlich!) kann sich dieser Betrag noch erhöhen.
Das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Benötigte Unterlagen
- Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
- Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
- Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
- Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
- Mietvertrag in Kopie
- Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 4 Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangehenden Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangehende Schuljahr ein.