BAföG – Kolleg, Klasse 1 bis 3

Sie besuchen Klasse 1, 2 oder 3 eines Kollegs in München?

Beschreibung

Wenn Sie die Klassen 1, 2 oder 3 eines Kollegs in München besuchen, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt

monatlich 480 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen.

Monatlich 781 Euro, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Kolleg in München besuchen.

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (Nachweis erforderlich!), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Benötigte Unterlagen

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit variiert je von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorherigen Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorherige Schuljahr ein.

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Beratung zu BAföG- und AFBG-Leistungen

Persönliche sowie aktuell bevorzugt telefonische Beratung bei Fragen zu BAföG- und AFBG-Leistungen.