BAföG – Berufsfachschule in Österreich
Sie besuchen eine zwei- oder dreijährige Berufsfachschule in Österreich und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?
Der Grundbedarf beträgt
- monatlich 262 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen
- monatlich 632 Euro, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen
Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (Nachweis erforderlich), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berufsfachschule in Österreich besuchen.
- Die Berufsfachschule in Österreich muss die gleiche Anerkennung wie die deutsche Berufsfachschule haben.
Das Einkommen Ihrer Eltern wird berücksichtigt!
Bei der ersten Bewilligung wird ein Reisekostenzuschlag in Höhe von einmalig 500 Euro gewährt. Er wird in monatlichen Raten ausgezahlt.
Benötigte Unterlagen
Folgende Dokumente müssen sie vorlegen:
- Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
- Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
- Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
- Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
- Formblatt 6 (Zusatzformblatt für eine Ausbildung im Ausland)
- Formblatt 3 ( Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ihrer Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartnerin/Ehepartner beziehungsweise Lebenspartnerin/Lebenspartner aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern
Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn. Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangegangenen Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangegangene Schuljahr ein.