BAföG – Antrag Ausbildungsförderung

Auszubildende, die nicht genug Geld für ihre Ausbildung haben, können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Beschreibung

Um BAföG zu erhalten, müssen die Voraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorliegen. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Ausbildungsförderung kann erst ab Beginn des Monats geleistet werden, in dem der Antrag eingereicht wird. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Monate dauern kann, bis der Antrag bearbeitet ist.

Wichtige Hinweise:

  1. Studium in München: Sie studieren in München an einer Universität oder Fachhochschule? Dann wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk München.
  2. Ausbildung in Österreich: Sie absolvieren eine (Hoch-)Schulausbildung in Österreich? Dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungs- und Aufstiegsförderung der Landeshauptstadt München.

Zuständigkeit im Schulbereich: Das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München (AfA München) ist in der Regel zuständig, wenn Ihre Eltern in München wohnen. In einigen Fällen ist jedoch Ihr eigener Wohnsitz in München entscheidend für die Zuständigkeit. Zudem ist das AfA München zuständig, wenn sich die von Ihnen besuchte Fachakademie, das Abendgymnasium oder das Kolleg (einschließlich BOS) in München befindet. ​

Information

Wichtiger Hinweis

​Um Rückstände in der Antragsbearbeitung aufzuholen, bietet das Amt für Ausbildungsförderung vom 20. Juli 2026 bis einschließlich 14. August 2026 keine Beratung an. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon unter 089/ 233 96778.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind, hängt von Ihrem individuellen Fall ab.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Aktuell erreichen das Amt für Ausbildungsförderung viele Anträge. Gleichzeitig bestehen personelle Engpässe. Deshalb dauert die Bearbeitung von BAföG- und AFBG-Anträgen derzeit im Durchschnitt sechs bis neun Monate.

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