Auskunft zu Kanalanschlussmöglichkeiten

Wenn Sie Auskunft zu Anschlussmöglichkeiten von Grundstücksentwässerungsanlagen am städtischen Kanal benötigen, können Sie diese hier anfordern.

Beschreibung

Anschlusspunkte von Grundstücksentwässerungsanlagen an den städtischen Kanal werden durch die Münchner Stadtentwässerung bestimmt. Hier erhalten sie das technische Formblatt. Dies umfasst:

  • Informationen zur Anschlussmöglichkeit an den städtischen Kanal,
  • Auskünfte zum Grundstück in Bezug auf die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser (Altlastenverdachtsfläche, Wasserschutzgebiet) und
  • Festlegungen zur Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück.

Das technische Formblatt wird zur Erstellung von Entwässerungsplänen benötigt, die vor Baubeginn der Stadtentwässerung zur Genehmigung vorzulegen sind: Plangenehmigung Grundstücksentwässerung

Bei bebauten Grundstücken: Bitte prüfen Sie vor der Anforderung anhand der Bestandspläne, ob vorhandene Schächte sowie der Anschlusskanal weiterhin genutzt werden können. Zumindest das bereits genutzte Einlassstück am Kanal ist, sofern technisch möglich, wieder zu nutzen.

Benötigte Unterlagen

​Lageplan des Grundstücks mit Bauvorhaben und Angaben zu Gemarkung und Flurnummer

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Angaben zur Bearbeitungszeit finden Sie im Online-Formular. Sie ist abhängig vom Umfang der benötigten Auskünfte.

Gebührenrahmen

Kostensatzung Tarif-Nr. 70202.

Die anfallenden Gebühren für die Ausstellung des Technischen Formblatts werden zusammen mit dem Genehmigungsbescheid der Plangenehmigung erhoben.

Fragen & Antworten

Der Anschlusspunkt am städtischen Kanal wird durch das Erschließungsbüro der MSE im sogenannten Technischen Formblatt festgelegt.

Der Anschlusskanal (die Abwasserleitung vom Grundstück bis zum städtischen Kanal) ist in München Teil der privaten Entwässerungsanlage. Errichtung und Unterhalt sind Aufgabe der Grundstückseigentümer*innen. Weiterführende Informationen zur Herstellung von Anschlusskanälen, einschließlich Aufgrabungsgenehmigung, finden sie hier: Herstellung von Anschlusskanälen.

Jedes Grundstück soll grundsätzlich gesondert und ohne Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an den städtischen Kanal angeschlossen werden. Wenn Sie einen gemeinsamen Anschluss mit Leitungsführung über Fremdgrundstücke planen (z.B. ein gemeinsamer Anschluss bei zwei Doppelhaushälften oder Sammelrohrkanal in Zuwegung bei Reihenhäusern), ist dieser von Ihnen eigenverantwortlich mit den jeweiligen Grundstückseigentümern zivilrechtlich abzuklären.

Sie benötigen aktuell noch keine Anschlusspunkte am städtischen Kanal, sondern lediglich Informationen zur Lage des Kanals im Umfeld ihres Bauvorhabens? Über das Online-Formular kann auch ein kostenloser Kataster-Auszug (PDF) angefordert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Tage.

Ja. Temporäre Anschlüsse, etwa für Baustelleneinrichtungen oder Sanitäranlagen bei Straßenfesten sind mögliche. Ein technisches Formblatt ist hierfür nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier: Temporäre Kanalanschlüsse

Rechtliche Grundlagen

​Ist ein städtischer Kanal vorhanden, besteht das Recht und die Pflicht, diesen zu Nutzen. Die genauen Bestimmungen finden sich in § 4 (Anschluss- und Benutzungsrecht) und § 5 (Anschluss- und Benutzungszwang) der Entwässerungssatzung (EWS).

Münchner Stadtentwässerung

Erschließungsbüro MSE 421

Adresse

Friedenstraße 40
81671 München

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