Verschluss von Anschlusskanälen
Auf Antrag werden Kanalanschlüsse verschlossen. Dauerhaft, oder vorübergehend, zur Sicherung von Kanal und Baugrube während Baumaßnahmen.
Informationen
Warum müssen nicht mehr benötigte Anschlusskanäle verschlossen werden?
Es gibt mehrere Gründe dafür, nicht mehr benötigte Anschlusskanäle am Einlass in den städtischen Kanal zu verschließen. Schutz des Kanals vor Erdreich, Schutz des Kanals vor Fließbeton, Abdichten von offenen Rohrleitungen gegen Austritt von Abwasser (Schutz Baugrube, Schutz Grundwasser). Eine grundstücksseitige Abdichtung reicht nicht aus, da aus einem undichten Anschlusskanal Abwasser austreten und Grundwasser eindringen kann. Zudem bieten nicht mehr durchflossene Anschlusskanäle einen Rückzugsraum für Ratten und anderes Getier.
Wer ist für den Verschluss von Anschlusskanälen verantwortlich?
Der Anschlusskanal, also die Abwasserleitung vom Grundstück bis zum Anschluss an den städtischen Kanal ist in München Teil der Grundstücksentwässerungsanlage und gehört dem Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks.
Wer führt die Arbeiten zum Verschluss am städtischen Kanal aus?
Der kanalseitige Verschluss von Anschlusskanälen erfolgt durch Mitarbeiter der Münchner Stadtentwässerung.
Ist es möglich, einen Anschluss nur vorübergehend zu verschließen?
Es ist in der Regel möglich, einen Anschluss zur Sicherung von Baustelle und Kanal während Bauarbeiten temporär zu verschließen. Wenn ein temporärer Verschluss gewünscht ist, so muss dies unbedingt in der „Erklärung zum Verschließen von nicht mehr benötigten Einlassstücken am städtischen Kanal“ (siehe unten) vermerkt werden. Insbesondere bei Rohrkanälen lassen sich einmal dauerhaft verschlossene Einlässe nicht mehr öffnen.
Wir empfehlen allerdings, Anschlusskanäle, die nach Bauende weiterverwendet werden sollen, wenn möglich grundstückseitig zu sichern. Es entfallen dadurch die Kosten für den Verschluss durch die MSE. Zudem wird ein ungewollter Verschluss des Anschlusskanals durch hineinlaufenden Beton verhindert.
Wie kann ich einen Anschluss an den städtischen Kanal verschließen lassen?
Damit die Münchner Stadtentwässerung eine Anschluss verschließt, sind folgende Dokumente an die Bauüberwachung zu senden:
Erklärung zum Verschluss von Anschlüssen (PDF)
Lageplan, auf dem die nicht mehr benötigten Anschlüsse markiert sind.
Nach Ausführung der Arbeiten informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.
Wie lange dauerte es nach Einsenden der Erklärung zum Verschluss, bis der Anschlusskanal verschlossen ist?
Bei begehbaren Kanälen (ab 600/900) kann der Einlass in der Regel binnen weniger Tage verschlossen werden. Witterungsbedingt ist der Einstieg allerdings nicht immer möglich. Die Erklärung sollte mindestens vier Wochen vor dem benötigten Verschluss eingeschickt werden.
Bei Rohrkanälen erfolgt der Verschluss durch Spezialgerät, welches nicht immer sofort zur Verfügung steht. Bis zur Ausführung kann es mehrere Wochen bis Monate dauern. Falls der Verschluss kurzfristig erfolgen soll, ist durch eine privat beauftragte Firma ein temporärer Verschluss mittels Stahl-Manschette anzubringen. Es ist eine Einstiegserlaubnis in den städtischen Kanal (Link siehe unten) erforderlich. Blasen, wie sie für Druckprüfungen verwendet werden, sind hier nicht geeignet!
Dienststelle/Kontakt
Münchner Stadtentwässerung
MSE-423 Bauüberwachung
Friedenstr. 40
81671 München
Team Ost ost.42.mse@muenchen.de
Team Süd sued.42.mse@muenchen.de
Team West west.42.mse@muenchen.de
Tel: (089) 233-96996
Parteiverkehrszeiten:
Montag – Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr