Verschluss von Kanalanschlüssen

Kanalanschlüsse können auf Antrag dauerhaft oder vorübergehend zur Sicherung von Kanal und Baugrube während Baumaßnahmen verschlossen werden.

Beschreibung

Auf Antrag wird ein Anschlusskanal am Kanaleinlass durch die Münchner Stadtentwässerung verschlossen.

Nicht mehr benötigte Anschlüsse müssen dauerhaft verschlossen werden.

Zur Baugrubensicherung kann ein vorübergehender Verschluss erforderlich sein.

​Anschlüsse sind unbedingt vor dem Betonieren von Bohrpfahlwänden zu verschließen, damit kein Beton in den Kanal fließt!

Benötigte Unterlagen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei begehbaren Kanälen (ab 600/900) kann der Einlass in der Regel binnen weniger Tage verschlossen werden. Witterungsbedingt ist der Einstieg allerdings nicht immer möglich. Die Erklärung sollte mindestens vier Wochen vor dem benötigten Verschluss eingeschickt werden.

Bei Rohrkanälen erfolgt der Verschluss durch Spezialgerät, welches nicht immer sofort zur Verfügung steht. Bis zur Ausführung kann es mehrere Wochen bis Monate dauern. Falls der Verschluss kurzfristig erfolgen soll, ist durch eine privat beauftragte Firma ein temporärer Verschluss mittels Stahl-Manschette anzubringen. Es ist eine Einstiegserlaubnis in den städtischen Kanal erforderlich. Blasen, wie sie für Druckprüfungen verwendet werden, sind hier nicht geeignet!

Fragen & Antworten

Es gibt mehrere Gründe dafür, nicht mehr benötigte Anschlusskanäle am Einlass in den städtischen Kanal zu verschließen. Schutz des Kanals vor Erdreich, Schutz des Kanals vor Fließbeton, Abdichten von offenen Rohrleitungen gegen Austritt von Abwasser (Schutz Baugrube, Schutz Grundwasser). Eine grundstücksseitige Abdichtung reicht nicht aus, da aus einem undichten Anschlusskanal Abwasser austreten und Grundwasser eindringen kann. Zudem bieten nicht mehr durchflossene Anschlusskanäle einen Rückzugsraum für Ratten und anderes Getier.

Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass nicht mehr genutzte Kanalanschlüsse ordentlich stillgelegt werden.

Der kanalseitige Verschluss von Anschlusskanälen erfolgt durch Mitarbeiter der Münchner Stadtentwässerung.

Es ist in der Regel möglich, einen Anschluss zur Sicherung von Baustelle und Kanal während Bauarbeiten temporär zu verschließen. Wenn ein temporärer Verschluss gewünscht ist, so muss dies unbedingt in der „Erklärung zum Verschließen von nicht mehr benötigten Einlassstücken am städtischen Kanal“ vermerkt werden. Insbesondere bei Rohrkanälen lassen sich einmal dauerhaft verschlossene Einlässe nicht mehr öffnen. Wir empfehlen allerdings, Anschlusskanäle, die nach Bauende weiterverwendet werden sollen, wenn möglich grundstückseitig zu sichern. Es entfallen dadurch die Kosten für den Verschluss durch die MSE. Zudem wird ein ungewollter Verschluss des Anschlusskanals durch hineinlaufenden Beton verhindert.

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