Genehmigung Grundstücksentwässerung

Wenn Sie eine Grundstücksentwässerungsanlage neu erstellen oder ändern wollen, sind vorab Entwässerungspläne zur Genehmigung einzureichen.

Beschreibung

Planen Sie den Neubau oder die Änderungen einer Grundstücksentwässerungsanlagen unterhalb der Rückstauebene*, erdverlegt, beziehungsweise in der Bodenplatte, so ist hierfür vor Baubeginn eine Genehmigung einzuholen.

*Die Rückstauebene ist in der Regel die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.

Für Abwasserbehandlungsanlagen ist eine Einleiterlaubnis einzuholen. Bei Fettabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern erfolgt dies zusammen mit der Genehmigung der Grundstücksentwässerungsanlage. Für sonstige Abwasserbehandlungsanlagen ist ein separater Genehmigungsantrag zu stellen.

Planen Sie die Stilllegung eines bisher genutzten Anschlusskanals oder benötigen Sie einen temporären Verschluss zur Sicherung der Baustelle, ist dies rechtzeitig bei der MSE in Auftrag zu geben. Weiterführende Informationen zum Verschluss von Kanalanschlüssen.

​Alle Vorgaben bezüglich Form und Inhalt von Entwässerungsplänen, sowie zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Leitfaden Grundstücksentwässerung – Planung und Bau.

Voraussetzungen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

​Unser Ziel ist, vollständige Anträge binnen 6 Wochen zu bearbeiten.

Gebührenrahmen

Plangenehmigung: Kostensatzung Tarif Nr. 70203

5 v. T. der Baukosten, mindestens 300 Euro; in einfachen Fällen kann die Gebühr bis auf die Hälfte ermäßigt werden

Einleiterlaubnis Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider:

Kostensatzung Tarif Nr. 70208: 100 - 2.020 Euro (im Rahmen der Plangenehmigung in der Regel 100 Euro je Abscheider).

Fragen & Antworten

Zur sicheren Entsorgung von Abwasser einer Stadt wie München benötigt es ein umfangreiches System aus Anlagen zur Abwassersammlung (Grundstücksentwässerungsanlagen), zum Abtransport (städtische Kanäle) und Reinigung (Klärwerke). Jede Grundstücksentwässerungsanlage ist also ein integraler Bestandteil eines Gesamtsystems, welches Tag ein, Tag aus möglichst störungsfrei und für die meisten Menschen unbemerkt funktionieren muss. Damit dies möglich ist, müssen technische Standards und Vorgaben eingehalten werden. Mit der Plangenehmigung (und der nachfolgenden Bauüberwachung) wird dies sichergestellt.

Wir bieten die Möglichkeit zur Vorbesprechung von Entwässerungsplänen im Parteiverkehr oder auch per Videokonferenz an. Hier können konkrete Fragen erörtert werden, die sich nicht auf die Schnelle am Telefon oder per E-Mail klären lassen. Zur Terminbuchung nutzen Sie bitte unsere Online-Terminvergabe. Bitte beachten Sie, dass keine pauschale Komplettprüfung von Antragsunterlagen erfolgen kann. Eine Vorbesprechung ist keine Vorabgenehmigung!

Bei der Planung von Entwässerungsanlagen sollte der Schutz gegen Rückstau von Abwasser aus dem Kanal höchste Priorität haben. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer. Weitere Informationen finden Sie hier: Schutz vor Rückstau von Abwasser

Rechtliche Grundlagen

Landeshauptstadt München

Münchner Stadtentwässerung (MSE)
Anwesensentwässerung
Grundstücks. Plangenehmigung

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Friedenstraße 40
81671 München

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