Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien

Wenn Sie Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien partizipativ erarbeiten möchten, können Sie sich für diese Förderung bewerben.

Beschreibung

Auf Grundlage der Konzeption Kulturelle Bildung für München vergibt das Kulturreferat der Landeshauptstadt München Zuschüsse zur Förderung professioneller partizipativer Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien. Die minimale Antragssumme beträgt 4.000 Euro, die maximale Antragssumme 20.000 Euro pro Projekt.

Zielsetzung
Die Tanz- und Theaterproduktionen werden mithilfe vielfältiger kultureller Ausdrucksformen umgesetzt und von einem professionellen Team angeleitet. Sie zeichnen sich durch künstlerische Qualität, Prozesscha-rakter und einen hohen Grad an Partizipation aus und formulieren einen eigenständigen künstlerischen Ansatz. Die beteiligten Kinder, Jugendlichen, jungen oder älteren Erwachsenen oder hochaltrigen Erwach-senen werden aktiv in die Vorbereitungs- und Produktionsprozesse einbezogen.

Im Sinne der kulturellen Teilhabegerechtigkeit begrüßen wir Projekte, die auch solche Menschen ansprechen, die sonst wenig Zugang zu Darstellender Kunst finden. Dies wird durch spezifische Inhalte, Methodiken, Proben- und Spielorte sowie Kooperationspartner erreicht.

Förderkriterien
Die Ausschreibung richtet sich an Professionelle aus allen Bereichen der Darstellenden Künste. Die Antragstellenden müssen Erfahrungen vorweisen können, die sie für die erfolgreiche Durchführung qualifizieren.
Die Projekte sollen zentrale Punkte der Konzeption Kulturelle Bildung für München befördern. Das heißt, sie bemühen sich, kulturelle Teilhabegerechtigkeit herzustellen und berücksichtigen Aspekte der Inklusion, Diversitätsförderung und Gendergerechtigkeit.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München.

Antragsfrist: 25. Juli 2024, 23:59 Uhr

Bei Einreichung per Post gilt nicht der Poststempel, sondern der postalische Eingang bei der Landeshauptstadt München (z.B. im Sonderbriefkasten an der Pforte im Rathaus).

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Vermittler*innen, Pädagog*innen und Künstler*innen, freie Bühnen und freie Träger aus dem Bereich Tanz und Theater.
  • Das Projekt findet in München und mit Teilnehmenden aus dem Großraum München statt. Die Antragstellenden haben ihren künstlerischen Arbeitsschwerpunkt im Großraum München.
  • In der Projektbeschreibung sind die tanz- und theaterpädagogischen Konzepte schlüssig dargestellt.
  • Bezieht der/die Antragstellende eine institutionelle Förderung, muss eine klare Abgrenzung von der dauerhaften Förderung dargestellt werden.
  • Die projektbezogene Förderung kann Produktionskosten, Kosten für die Premiere und für Folgeauf-führungen umfassen. Der  Premierentermin muss bei Antragstellung noch nicht feststehen.
  • Die Aufführungen müssen in der Regel im Stadtgebiet stattfinden. Im begründeten Ausnahmefall kann bei einzelnen Aufführungen von dieser Regel abgewichen werden.
  • Die Projektmittel müssen grundsätzlich im Jahr 2025 verwendet werden.
  • Die Kalkulation ist ausgeglichen, das heißt die Einnahmen sind gleich hoch wie die Ausgaben.
  • Nicht gefördert werden Projekte, die federführend von staatlichen, städtischen oder bezirklichen Institutionen konzipiert und durchgeführt werden. Kooperationen der freien Szene mit solchen Institutionen sind jedoch zulässig.
  • Es gelten die Zuwendungsrichtlinien   des Kulturreferats der Landeshauptstadt München

Benötigte Unterlagen

  • Bitte verwenden Sie das Formular „ Förderung Tanz- und Theaterproduktionen mit Laien 2025 “, das Sie unter „Dokumente und Links“ herunterladen können.
  • Bitte erstellen Sie eine aussagekräftige Projektbeschreibung (maximal 9.500 Zeichen).
  • Bitte erstellen Sie einen aussagekräftigen Kosten- und Finanzierungsplan. Gerne können Sie unser Muster nutzen.
  • Antragsfrist ist der 25. Juli 2024(23.59 Uhr)
  • Eingang per Mail an: Antrag.TheaterTanz@muenchen.de, die E-Mail darf 5MB nicht überschreiten, alle Unterlagen zusammengefasst in einem PDF.

    Oder postalisch an folgende Anschrift:

    Landeshauptstadt München
    Kulturreferat
    Abteilung 5
    Burgstraße 4
    80331 München

    Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München(nicht der Poststempel).
  • Zur Wahrung der Frist können die Anträge auch in den Sonderbriefkasten an der Pforte im Rathaus am Fischbrunnen eingeworfen werden.
    Ein online Beratungstermin findet statt am 1. Juli 2024 von 11:00 bis 12:00 Uhr.
  • Zugang zum Termin erhalten Sie über folgenden Link: https://lhm.webex.com/lhm/j.php?MTID=med1dcdc7d23a90538b49e21d72f1a50f

Fragen & Antworten

  • Die Einreichung ist nur gültig, wenn Sie dem unverschlüsselten Versand per E-Mail im Antragsformular zustimmen.
  • Formulare vor dem Ausfüllen abspeichern.
    Bearbeitung ausschließlich mit Adobe Acrobat Reader.
  • Zugelassen sind PDF und DOC. Bitte alle Unterlagen in einem PDF zusammenfügen. Zum Zusammenfügen stehen kostenlose Online-Tools bereit.
  • Bitte senden Sie alle Unterlagen in einer E-Mail (maximal 5 MB)
    Betreff: „Tanz und Theater mit Laien 2025 (gegebenenfalls Projekttitel)“
  • Nach Versand Ihrer Mail erhalten Sie eine automatische Antwort. Ob der Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wurde, wird mit dieser Mail nicht bestätigt. Sollten Sie die automatische Antwort nicht innerhalb von 30 Minuten erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und sprechen gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter.


Alle Antragsunterlagen sind im Format DIN A 4 einzureichen. Wir bitten, auf Bindungen, Ordner, Projektmappen et cetera zu verzichten. Mitarbeiter*innen des Kulturreferats dürfen keine Anträge entgegennehmen.

Jede*r Antragstellende*r kann im Rahmen dieser Ausschreibung nur einen Zuschussantrag pro Jahr einreichen.
Einzureichen ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung und eine detaillierte Kalkulation der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen.

Der Kosten- und Finanzierungsplan muss aussagekräftig sein. Nutzen Sie gerne unser Muster.
Es dürfen keine kalkulatorischen Kosten (z.B. eigene mietfreie Räume, fiktive Mieten, Abschreibungen) und Ausgaben, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht (z.B. Trinkgelder, Geschenke et cetera) angesetzt werden.
Fortlaufende Kosten für Büroräume, Lager, Proberäume sowie fest angestelltes oder freies Personal können mit entsprechendem Projektbezug anteilig angerechnet werden.
Bei Kooperationen mit staatlichen oder städtischen Institutionen müssen deren Leistungen auch in der Kalkulation detailliert dargestellt werden.

Falls für die beantragten Maßnahmen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, sind in der Kalkulation nur Netto-Beträge zu berücksichtigen. Da wir Sie zu steuerlichen Fragen nicht beraten dürfen, bitten wir Sie, sich an Ihre Steuerberatung bzw. das zuständige Finanzamt zu wenden, wenn Sie sich bzgl. der Vorsteuerabzugsberechtigung nicht sicher sind.
Sog. Kleinunternehmen sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Siehe: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html

  • Um die Einhaltung von Honoraruntergrenzen und Mindestlöhnen beurteilen zu können, sind die Honorare und Personalkosten aufzuschlüsseln.
    Bitte geben Sie die Namen der Beteiligten an, benennen Sie ihre Funktion und die Art des Beschäftigungsverhältnisses und geben Sie soweit möglich Stunden- oder Tagessätze an.
  • Bitte achten Sie auf ein faires Honorar und orientieren Sie sich gerne an den bundesweiten Empfehlungen.
  • Wenn Sie den teilnehmenden Laien eine Aufwandsentschädigung zahlen möchten, begründen Sie dies (Motivation, Relevanz) in der Projektbeschreibung. Die Zahlung einer  Aufwandsentschädigung ist jedoch keine Fördervoraussetzung.

  • Wenn Sie von der beantragten Zuwendung Sachanlagen (Technik o.ä.) für das Projekt kaufen möchten, müssen Sie das begründen. Insbesondere bei Sachanlagen von über 800 Euro müssen Sie die Notwendigkeit und den Bezug zum Projekt nachvollziehbar erklären.
  • Nach Beendigung des Projektes hat das Kulturreferat einen Herausgabeanspruch von Sachanlagen von über 800 €. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine bestimmte Anschaffung zur Förderung beantragen können.

  • Eigenmittel sind nur echte eigene Geldleistungen, das heißt Barmittel, die sicher zur Verfügung stehen. Wenn sich die Gesamtkosten des Projekts verringern und Sie Eigenmittel angeben, müssen diese Eigenmittel vorrangig, das heißt vor den Fördermitteln des Kulturreferats und in voller Höhe im Projekt verbraucht werden.
  • Unentgeltliche  Eigenleistungen/Eigenmittel müssen in der Kalkulation nicht angegeben werden. Unentgeltliche Eigenleistungen / Eigenmittel können sein: Sachleistungen ohne Bezahlung, kostenlose Raum- und Techniküberlassungen etc., für die Sie nichts bezahlen und deshalb auch keine Belege (Rechnungen, Quittungen et cetera) vorhanden sind. Sie können solche kostenlosen Eigenmittel / Eigenleistungen aber in der Projektbeschreibung darstellen und, wenn möglich, auch zeitlich beziehungsweise monetär einschätzen.

  • Eine Förderung ist auch möglich, wenn Sie andere Fördergelder für das Projekt von Dritten, das heißt von anderen Stellen neben dem Kulturreferat, erhalten. Dies gilt auch für weitere Fördergelder der Landeshauptstadt München. In der Kalkulation müssen Sie Mittel von Dritten nachvollziehbar darstellen (ggf. mittels einer Erläuterung).
  • Wenn Sie als Antragstellende*r schon eine institutionelle Förderung erhalten, muss eine Abgrenzung von der dauerhaften Förderung dargestellt werden.
  • Sie müssen angeben, welche Zuschüsse und Drittmittel welcher Stellen geplant sind und ob sie bereits genehmigt sind.
  • Wenn für die Drittmittel noch keine schriftlichen Zusagen vorliegen, müssen Sie erklären, wie bei Ablehnung der Fehlbetrag ausgeglichen wird bzw. sich die Projektumsetzung ändert.

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Aufgrund unterschiedlicher Assoziationen zum Begriff „Laie“ weisen wir darauf hin, dass der Begriff nicht bei der Akquise der Teilnehmenden verwendet werden muss sondern auch anders umschrieben werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Die Vergabe der Mittel erfolgt durch das Kulturreferat auf Grundlage einer Empfehlung der Jury Tanz- und  Theaterproduktionen mit Laien, die aus  Stadtratsmitgliedern sowie Fachjuror*innen  zusammengesetzt ist. Nach aktuellem Planungsstand werden die Antragstellenden voraussichtlich Mitte / Ende Oktober die Rückmeldung über die Zu- oder Absage bekommen.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-27776

Adresse

Burgstraße 4
80331 München

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