Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Beschreibung

Die Behörde entscheidet, ob sie eine Gebrauchsabnahme durchführt. Die in der Ausführungsgenehmigung vorgeschriebenen Abnahmen durch Sachverständige sind Voraussetzung für die Gebrauchsabnahme. Ein Termin zur Gebrauchsabnahme ist mit der zuständigen Stelle frühzeitig festzulegen. Der Aufbau muss bis dahin abgeschlossen sein.

Benötigte Unterlagen

  • Anzeigeformular
  • Lageplan im Maßstab 1:1000
  • Bestuhlungsplan (ab 400 Gastplätzen)
  • Prüfbuch im Orginal nach Aufforderung, jedoch spätestens zum Abnahmetermin
  • Weitergehende Unterlagen im Einzelfall nach Abstimmung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden nach Aufwand und Bedeutung der Angelegenheit im Einzelfall bemessen.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 12 Statik u. bautechnische Sonderverfahren

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 12 Statik u. bautechnische Sonderverfahren

Blumenstraße 28b
80331 München

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

Wir haben für den Publikumsverkehr geschlossen, die Servicetelefone sind besetzt.

Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16.00 Uhr

Telefonische Beratung
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Ähnliche Leistungen

Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.