Zweitpass, weitere Reisepässe
In der Regel dürfen Sie nur einen gültigen deutschen Pass besitzen. Für eine Ausnahme (Zweitpass, mehrere Pässe) müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Beschreibung
In der Regel dürfen Sie nicht mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Für eine Ausnahme ist es notwendig, dass Sie das berechtigte Interesse an einem Zweitpass oder mehreren Pässen konkret nachweisen oder glaubhaft machen können. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Ausnahmen werden sehr restriktiv gehandhabt.
Ein weiterer Reisepass ist 6 Jahre gültig.
Express-Bestellung:
Bei der Bundesdruckerei kann auch ein sogenannter Expresspass bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) beträgt etwa sechs Arbeitstage und kostet zusätzlich zur Gebühr 32 Euro Aufpreis.
Für Ihren Besuch müssen Sie einen Termin über das Kontaktformular vereinbaren.
Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Ausnahmen werden sehr restriktiv gehandhabt.
Benötigte Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag mit ausführlicher, fundierter Begründung und Nachweisen (zum Beispiel Firmenschreiben des Arbeitgebers mit Angabe der Reiseländer und des Reisezeitpunktes; Buchungsbestätigungen für Flüge/Hotels; Einladungsschreiben; Schriftverkehr)
- aktuelles biometrisches Passbild
Wichtig:
In Zweifelsfällen können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein (zum Beispiel aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Fragen & Antworten
Sollten Sie den zusätzlichen Reisepass dringend benötigen und sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können.
• Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
• Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
• Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen. Dort bekommen Sie eine aktuelle Information, ob ein vorläufiger Reisepass für die Einreise akzeptiert wird.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
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