Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.
Beschreibung
Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:
- Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem Wiener Übereinkommen vom 8.11.1968 über den Straßenverkehr und ist 3 Jahre nach Ausstellung gültig.
- Der Internationale Führerschein nach Anlage 8c zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) vom 24.4.1926 über den Straßenverkehr und ist 1 Jahr nach Ausstellung gültig.
Diese sind grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig.
Die Auslandsvertretungen der Länder oder Automobilclubs können darüber Auskunft geben.
Seit dem 1. September 2002 brauchen Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein, um einen internationalen Führerschein beantragen zu können.
Wenn Sie noch keinen deutschen EU-Kartenführerschein haben, müssen Sie diesen vor der Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen. Den Antrag auf Umtausch sollten Sie mindestens vier Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt stellen. Erst nach dem erfolgten Umtausch in den EU-Kartenführerschein, können Sie sich den internationalen Führerschein ausstellen lassen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein haben, können Sie den Antrag online oder persönlich stellen, Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht und Ihrem Ausweis/ Pass). Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie haben einen in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerschein (Falls Sie keinen deutschen EU-Kartenführerschein haben, beachten Sie bitte die Ausführungen unter Fragen & Antworten)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- aktueller Führerschein
Fragen & Antworten
Wenn Sie einen ausländischen Karten- oder Papierführerschein haben und einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Reisetermin über unser Kontaktformular.
Wir teilen Ihnen mit, welche Voraussetzungen und Besonderheiten Sie beachten müssen.
Bei einem Fahrverbot müssen Sie den internationalen Führerschein zusammen mit dem nationalen Führerschein abgeben.
Wenn Sie noch keinen deutschen Kartenführerschein haben, müssen Sie diesen zunächst umtauschen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Erst nach dem Umtausch kann der internationale Führerschein ausgestellt werden.
Sollte Ihr Führerschein nach dem 1.1.1999 ausgestellt worden sein, haben Sie einen EU-Kartenführerschein. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite unter Nummer 5. Papierführerscheine (grau/rosa) müssen umgetauscht werden.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular.