Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Beschreibung

Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:

  • Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem Wiener Übereinkommen vom 8.11.1968 über den Straßenverkehr und ist 3 Jahre nach Ausstellung gültig.
  • Der Internationale Führerschein nach Anlage 8c zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) vom 24.4.1926 über den Straßenverkehr und ist 1 Jahr nach Ausstellung gültig.

Diese sind grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig.

Die Auslandsvertretungen der Länder oder Automobilclubs können darüber Auskunft geben.

Seit dem 1. September 2002 brauchen Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein, um einen internationalen Führerschein beantragen zu können.

Wenn Sie noch keinen deutschen EU-Kartenführerschein haben, müssen Sie diesen vor der Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen. Den Antrag auf Umtausch sollten Sie mindestens vier Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt stellen. Erst nach dem erfolgten Umtausch in den EU-Kartenführerschein, können Sie sich den internationalen Führerschein ausstellen lassen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein haben, können Sie den Antrag online oder persönlich stellen, Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht und Ihrem Ausweis/ Pass). Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.


Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie haben einen in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerschein (Falls Sie keinen deutschen EU-Kartenführerschein haben, beachten Sie bitte die Ausführungen unter Fragen & Antworten)

Benötigte Unterlagen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  •  Wenn Sie bereits einen deutschen Kartenführerschein haben und einen Termin vor Ort ausmachen, bekommen Sie den Internationalen Führerschein sofort.
  • Wenn Sie den Online-Antrag nutzen, bekommen Sie den Internationalen Führerschein innerhalb von vier Wochen.
  • Wenn Sie noch keinen deutschen Kartenführerschein haben, dauert es etwa sechs Wochen bis Sie den Kartenführerschein und gleichzeitig den Internationalen Führerschein abholen können
  • Wenn Sie einen ausländischen Führerschein haben, dauert es etwa sechs Wochen bis Sie den Internationalen Führerschein abholen können.

Gebührenrahmen

16,30 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wenn Sie einen ausländischen Karten- oder Papierführerschein haben und einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Reisetermin über unser Kontaktformular.

Wir teilen Ihnen mit, welche Voraussetzungen und Besonderheiten Sie beachten müssen.


Bei einem Fahrverbot müssen Sie den internationalen Führerschein zusammen mit dem nationalen Führerschein abgeben.

Wenn Sie noch keinen deutschen Kartenführerschein haben, müssen Sie diesen zunächst umtauschen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Erst nach dem Umtausch kann der internationale Führerschein ausgestellt werden.

Sollte Ihr Führerschein nach dem 1.1.1999 ausgestellt worden sein, haben Sie einen EU-Kartenführerschein. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite unter Nummer 5. Papierführerscheine (grau/rosa) müssen umgetauscht werden.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular.

Ähnliche Leistungen

Abholung von Führerscheinen

Sofern Ihr Führerschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Fahrerlaubnis – Erstantrag

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Feuerwehrführerschein

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.

Internationaler Führerschein (Papierführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Laufende Anträge der Führerscheinstelle

Sie haben einen Antrag eingereicht, müssen diesen ändern,noch Unterlagen nachreichen, haben noch keine Nachricht erhalten oder haben noch Fragen zum weiteren Ablauf?

Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.