Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland, wenn Sie oder ein*e Familienangehörige*r EU- oder EWR-Bürger*in ist.

Beschreibung

Visumverfahren

EU-/ EWR-Bürger*innen brauchen kein Visum zur Einreise.

Nach der Einreise

Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.

Antrag auf Daueraufenthaltsbescheinigung

Wenn Sie ununterbrochen und freizügigkeitsberechtigt hier leben, erwerben Sie nach fünf Jahren kraft Gesetzes das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Die Daueraufenthaltsbescheinigung gilt als Nachweis hierfür.

Das Freizügigkeitsrecht gilt für Staatsangehörige dieser Länder:

Europäische Union (EU)

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern ​

sowie

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

  • Island, Liechtenstein und Norwegen​

Sie können Ihren Antrag für eine Daueraufenthaltsbescheinigung online einreichen.

  • Bitte laden Sie Ihre Unterlagen möglichst als PDF-Dokument hoch
  • Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben, wird Ihnen eine Bestätigung angezeigt. Diese können Sie als PDF-Datei für Ihre Unterlagen speichern
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags bekommen Sie einen Termin.

Gültigkeitsdauer

Die Daueraufenthaltsbescheinigung ist unbefristet gültig, wird aber mit der Gültigkeit Ihrer ID-Karte oder Pass verbunden.

Antrag auf Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR-Bürger*innen

Visumverfahren

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU oder des EWR besitzen und Familienangehörige*r von einer freizügigkeitsberechtigten Person sind, benötigen Sie zur Einreise ein Visum zum Familiennachzug.

Antrag

Sie können Ihren Antrag online einreichen.

  • Bitte laden Sie Ihre Unterlagen möglichst als PDF-Dokument hoch.
  • Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben, wird Ihnen eine Bestätigung angezeigt. Diese können Sie als PDF-Datei für Ihre Unterlagen speichern.
  • In dieser Bestätigung steht, dass Ihr aktueller Aufenthalt über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus in Deutschland weiterhin gültig ist und Sie im bisherigen Umfang arbeiten können.
  • Die Bestätigung können Sie als Nachweis bei Behörden oder an Ihrem Arbeitsplatz vorlegen.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags bekommen Sie einen Termin.
Information

Wichtiger Hinweis


Voraussetzungen

EU-/EWR-Bürger*innen:

  • Sie sind mit Ihrem Wohnsitz im Stadtgebiet München gemeldet.
  • Sie sind Bürger*in der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens
  • Sie halten sich als EU-/EWR-Bürger*in seit mindestens fünf Jahren durchgehend freizügigkeitsberechtigt in Deutschland auf oder es trifft eine der unten genannten Ausnahmefälle (siehe Fragen & Antworten) auf Sie zu.

Familienangehörige von EU-/EWR-Bürger*innen:

  • Sie sind mit Ihrem Wohnsitz im Stadtgebiet München gemeldet.
  • Ihr*e Familienangehörige*r ist Bürger*in der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens
  • Sie halten sich freizügigkeitsberechtigt in Deutschland auf.

Das Recht auf Freizügigkeit haben insbesondere:

  • Arbeitnehmer*innen und Auszubildende,
  • Arbeitssuchende (für bis zu sechs Monate),
  • Niedergelassene, selbständige Erwerbstätige,
  • Selbständige Erbringer*innen von Leistungen ohne Niederlassung,
  • Empfänger*innen von Dienstleistungen,
  • Nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln,
  • Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen,
  • Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen mit Daueraufenthaltsrecht.

Benötigte Unterlagen

EU-/EWR-Bürger*innen:

  • Gültiges Ausweisdokument (nationale ID-Karte oder Nationalpass)
  • Nachweis über zurückgelegte Aufenthaltszeiten sowie über das ausgeübte Freizügigkeitsrecht:
    • Bei Erwerbstätigkeit: Wartezeitauskunft der deutschen Rentenversicherung mit Versicherungsverlauf, Bestätigung über das Arbeitsverhältnis sowie Ihre letzten drei Gehaltsnachweis
    • Bei Selbstständigkeit: Einkommenssteuerbescheide, möglichst für einen zusammenhängenden Zeitraum von fünf Jahren oder wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt: Reingewinnbestätigung der Steuerberatung
    • Bei Rente: Rentenbescheid
    • Bei ausreichenden Existenzmitteln ohne Erwerbstätigkeit: Nachweis über die Krankenversicherung (Versicherungskarte oder Mitgliedsbescheinigung) und ausreichende Existenzmittel (beispielsweise durch Vermögen oder anderes Einkommen)

Familienangehörige von EU-/EWR-Bürger*innen

  • Für eine Aufenthaltskarte: ​
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
    • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft
    • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk), Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.
    • ​Ehepartner*in ist Arbeitnehmer*in: Bestätigung Arbeitgeber*in über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
    • Ehepartner*in ist Selbständig/Freiberuflich: Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung Steuerberater*in) oder Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Für eine Daueraufenthaltskarte:
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.

Hinweis

  • Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
  • Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen​

In dieser Zeit können Fragen zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet werden.

Nur wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht haben, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten.Wenn wir Unterlagen nachfordern müssen, verzögert das den Prozess.

Gebührenrahmen

Daueraufenthaltsbescheinigung für Unionsbürger*innen: 10 Euro

Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige bis zum 24. Lebensjahr: 27,60 Euro

Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 46 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

EU-/ EWR-Bürger*innen brauchen keine Arbeitserlaubnis. Arbeitgeber*innen brauchen keinen Nachweis über das Aufenthaltsrecht von beschäftigten Bürger*innen der EU oder des EWR.

Sie verlieren das Recht, auf Dauer hier zu bleiben, wenn Sie Deutschland für mehr als zwei Jahre verlassen. Informieren Sie sich bitte bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung, bevor Sie für eine längere Zeit in das Ausland ziehen.

Wenn Sie sich nicht seit 5 Jahren in Deutschland aufhalten, können Sie in folgenden Ausnahmefällen eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen:

  • Sie haben sich mindestens drei Jahre ständig in Deutschland aufgehalten und mindestens während der letzten zwölf Monate in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt sowie
    a) zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben das 65. Lebensjahr erreicht oder
    b) Ihre Beschäftigung im Rahmen einer Vorruhestandsregelung beendet.
  • Sie haben Ihre Erwerbstätigkeit infolge einer vollen Erwerbsminderung aufgegeben,
    a) die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten ist und einen Anspruch auf eine Rente gegenüber einem Leistungsträger in Deutschland begründet oder
    b) nachdem Sie sich zuvor mindestens zwei Jahre ständig in Deutschland aufgehalten haben.
  • Sie waren drei Jahre ständig in Deutschland erwerbstätig und sind anschließend in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erwerbstätig geworden, behalten Ihren Wohnsitz in Deutschland bei und kehren mindestens einmal in der Woche dorthin zurück.
  • Sie sind mit einer deutschen Person verheiratet oder verpartnert.

Rechtliche Grundlagen

§ 4a Freizügigkeitsgesetz/EU
§ 2 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU
§ 5 Abs. 5 Freizügigkeitsgesetz/EU

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