Visum für Deutschland
Mit den meisten nichteuropäischen Staatsangehörigkeiten brauchen Sie ein Visum für Deutschland – je nach Land schon vor der Einreise oder ab 90 Tagen Aufenthalt.
Voraussetzungen
Wenn Sie nicht aus der Europäischen Union (EU), Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen, benötigen Sie in der Regel ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dieses Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
Für den Antrag auf ein nationales D-Visum müssen Sie sich vor Ihrer Einreise an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland wenden.
Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Bürger*innen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen.
EU- und EWR-Bürger*innen sind ebenfalls visumfrei und benötigen weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis.
Falls Sie als Staatsangehörige*r eines Landes, das in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführt ist (zum Beispiel Westbalkan), für einen touristischen Aufenthalt visumfrei nach Deutschland einreisen oder im Besitz eines Schengen-Visums sind, beachten Sie bitte Folgendes: Wenn Sie einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen (mehr als 90 Tage), beispielsweise für einen Familiennachzug oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ist ein nationales D-Visum erforderlich.
Für Staatsangehörige aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino ist zur Einreise nach Deutschland zum Zweck des Familiennachzugs kein Visum erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Ihr Visum für Deutschland müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Erkundigen Sie sich dort nach den benötigten Unterlagen.
Wenn Sie ein Visum zum Familiennachzug beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
bei Arbeitnehmer*innen:
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- Ausgefüllte Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
- Arbeitsvertrag
bei Selbständigen/Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern
- Kontoauszüge über die Miethöhe oder
- Wohnraumbescheinigung oder
- Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern undgegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.
- Erklärung zum Lebensunterhalt
Hinweis
- Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werdenauf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Kontakt
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Fax: +49 89 233-27501
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